68.000 Euro Schulgeld hatte ein früherer stellvertretender Schulleiter aus dem Landkreis Main-Spessart wegen seiner Glücksspielsucht veruntreut. 2018 hatte er dafür vor dem Verwaltungsgericht Ansbach die dienstrechtliche Höchststrafe bekommen: Er wurde aus dem Dienst entfernt, durfte auch nicht mehr als Lehrer arbeiten und erhält keine Pension. Stattdessen wurde er nachversichert und bekommt eine Rente.
Gegen dieses Urteil hatte der Pädagoge Berufung eingelegt. Diese wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof jetzt zurückgewiesen, wie die Pressestelle des Gerichtshofs in München bestätigt. Somit gilt das erstinstanzliche Urteil. Da der Pädagoge mittlerweile im Ruhestand ist, wirkt die Entscheidung wie die Aberkennung des Ruhegehaltes. Es gibt kein Rechtsmittel, so die Information des Verwaltungsgerichtshofs.