Die Corona-Notbremse des Bundes entfaltet ab diesem Samstag, 24. April, Wirkung in Bayern und bringt vor allem für Friseure und Fußpfleger Änderungen. Diese dürfen zwar weiter öffnen, ab einer Inzidenz von 100 müssen Kunden aber einen negativen Test vorlegen, wie das Gesundheitsministerium am Freitag erklärte. Damit gilt die Testpflicht überall in Unterfranken.
Würzburg/München