Nagelstudios und Schönheitssalons dürfen am 1. März nach dem coronabedingten Lockdown in Bayern wieder öffnen. Neben Friseurbesuchen können dann auch andere "körpernahe Dienstleistungen" wieder angeboten werden. Was darunter zu verstehen ist, hat das bayerische Gesundheitsministerium nun auf Nachfrage der Redaktion präzisiert.
Würzburg/Schweinfurt