Zwölf 0,5-Liter-Flaschen Bier, 350 Milliliter Wein, ein halber Liter Wodka. Was der Angeklagte vor seiner Tat im Jahr 1988 getrunken haben soll, hätte andere in die Notaufnahme gebracht, meint die rechtsmedizinische Sachverständige. Am dritten Verhandlungstag im Prozess gegen Jürgen R., der eine damals 22-Jährige in Aschaffenburg vergewaltigt und anschließend versucht haben soll, sie zu töten, ging es um die Frage seiner Schuldfähigkeit. Die ist aus Expertensicht eindeutig beantwortet.
ASCHAFFENBURG