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Rente: Trotz Rentenerhöhung: Warum gehen einige Rentner leer aus?

Rente

Trotz Rentenerhöhung: Warum gehen einige Rentner leer aus?

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    Ab Juli wird die Rente erhöht. Einige haben davon aber nichts. Ihnen könnte im ersten Monat sogar weniger Geld zur Verfügung stehen.
    Ab Juli wird die Rente erhöht. Einige haben davon aber nichts. Ihnen könnte im ersten Monat sogar weniger Geld zur Verfügung stehen. Foto: Stephanie Pilick, dpa (Symbolbild)

    Eigentlich ist es eine gute Nachricht für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland: Zum 1. Juli 2023 werden die Renten erhöht. In den neuen Bundesländern steigt die Rente dann um 5,86 Prozent, im Westen Deutschlands steigt sie um 4,39 Prozent. Wer also beispielsweise 900 Euro Rente bezieht, bekommt ab dem Sommer 39,51 Euro (West) oder 52,74 Euro (Ost) mehr Rente - zumindest in der Theorie.

    Beziehen Betroffene nämlich neben der Rente, weil diese nicht ausreicht, noch Grundsicherung, haben sie nichts von der Rentenerhöhung. Diese wird verrechnet. Zudem kann es sogar sein, dass ihnen im Juli weniger Geld als vor der Rentenerhöhung zur Verfügung steht. Warum das so ist, lesen Sie hier.

    Bei wem kommt die Rentenerhöhung 2023 gar nicht erst an?

    In Deutschland beziehen aktuell rund 21 Millionen Seniorinnen und Senioren nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung eine Rente. Ein Großteil davon kann sich über die Rentenanpassung ab 1. Juli 2023 freuen. Doch wer Grundsicherung bezieht, geht leer aus.

    Insgesamt erhielten in Deutschland dem Statistischen Bundesamt zufolge im Dezember 2022 knapp 659.000 Menschen Grundsicherung im Alter. Das macht 55,4 Prozent der Empfänger aus und entspricht einem Anstieg von 11,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

    Wichtig: Bei dieser Zahl handelt es nicht um Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung, die die Altergrenze für die Rente erreicht oder bereits überschritten haben. Das heißt allerdings nicht, dass auch alle 659.000 Betroffenen Rente beziehen.

    Warum kommt die Rentenerhöhung bei einigen Rentnern nicht an?

    Die Grundsicherung soll gewährleisten, dass beispielsweise Rentnerinnen und Rentner mit einer geringen Rente trotzdem ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Dazu zählen laut der Deutschen Rentenversicherung neben Kosten für den Lebensunterhalt - Ernährung, Kleidung, Hausrat und mehr - etwa Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oder Hilfe in Sonderfällen. Wie hoch die Grundsicherung ausfällt, hängt aber vom jeweiligen Einkommen und Vermögen ab.

    Das Problem: Auch die Rente zählt als Einkommen und wird entsprechend einberechnet, wenn es um die Höhe der Grundsicherung geht. Steigt die Rente, sinkt demnach der Anspruch auf Grundsicherung. Denn laut buerger-geld.org muss mit der Grundsicherung lediglich der Bedarf nach dem Sozialgesetzbuch II und XII abgedeckt sein.

    Ein Beispiel:

    • Ein Rentner in Westdeutschland hat einen Bedarf von 1000 Euro.
    • Bisher hat er 500 Euro Rente und 500 Euro Grundsicherung bekommen; in der Summe also 1000 Euro.
    • Ab 1. Juli erhält er 521,95 Euro Rente. Die Grundsicherung sinkt auf 478,05 Euro. In der Summe erhält der Rentner also weiterhin 1000 Euro. Von den zusätzlichen 21,95 Euro pro Monat Rente hat er nichts. Dieser Betrag wird mit der Grundsicherung verrechnet und abgezogen.

    Rentenerhöhung 2023: Rentner mit Grundsicherung könnten im Juli weniger Geld bekommen - warum?

    Wer Grundsicherung bezieht, geht bei der aktuellen Rentenerhöhung leer aus, doch für manche Rentnerinnen und Rentner wird der Juli regelrecht zum Sparmonat. Sie erhalten weniger als zuvor. Laut dem Sozialverband VdK Deutschland liegt das an der Art der Auszahlung.

    Wer demnach erstmals nach dem 1. April 2004 eine Rentenzahlung erhalten hat, bekommt die Rente am Ende eines jeden Monats auf das Konto. Die Grundsicherung wird am Monatsanfang überwiesen. Die Folge: Weil die Rente im Juli aufgrund der Rentenerhöhung höher ausfällt, wird nach dem Zuflussprinzip zu Beginn des Monats bereits die geminderte Grundsicherung überwiesen. Für Betroffene entsteht also ein Fehlbetrag in Höhe der jeweiligen Rentenerhöhung, die einer Tabelle zu entnehmen ist.

    Laut dem VdK wird dieser Fehlbetrag im Laufe des Jahres nicht ausgeglichen. Rentnerinnen und Rentner, die Grundsicherung benötigen, müssen im Juli also mit weniger Geld auskommen.

    Seniorinnen und Senioren die bereits vor dem 1. April 2004 in Rente gegangen sind, bekommen diese zu Monatsbeginn überwiesen. Hier kommt es aufgrund der zeitgleichen Auszahlung mit der Grundsicherung also nicht zu einem Fehlbetrag.

    Problem zwischen Rentenerhöhung und Grundsicherung ist Politik bereits bekannt

    Die Politik weiß bereits um das Problem zwischen der Rentenerhöhung und der Grundsicherung. Die Linke hatte daher schon 2020 eine Ausnahmeregelung gefordert. "Die Gruppe der Leistungsberechtigten, die eine Rente beziehen, ist massiv von Armut bedroht und in der Regel nicht in der Lage, das Haushaltseinkommen durch Erwerbsarbeit aufzubessern. Die meisten Leistungsbeziehenden haben zudem keinerlei finanzielle Rücklagen, mit denen sie diese Bedarfsunterdeckung kompensieren können", schrieb die Partei in ihrem Antrag. Hintergrund ist der, dass Menschen, die Grundsicherung beantragen müssen, ihre Ersparnisse zu einem großen Teil vorher aufbrauchen müssen.

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