Rente

Zuschüsse für Rentner: So gibt es 2023 noch richtig Geld

Bei einer geringen Rente, gibt es die Möglichkeit einige Zuschüsse zu beantragen. Welche das sind, lesen Sie hier.
Rente       -  Rentnerinnen und Rentner können einige Zuschüsse beantragen, wenn die eigene Rente zu gering ist.
Foto: Karl-josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild) | Rentnerinnen und Rentner können einige Zuschüsse beantragen, wenn die eigene Rente zu gering ist.

Endlich im Ruhestand und das Leben genießen. So oder so ähnlich stellen sich viele Menschen die Zeit nach Jahrzehnten der Arbeit vor. Bei vielen Älteren reicht die Rente aber nicht immer aus, um sich einen sorgenlosen Lebensabend zu gestalten. Die gute Nachricht ist: Es gibt Hilfe in Form von Zuschüssen. Und auch mit dem Rentenausweis, lässt sich Geld sparen. Für 2023 gibt es vom Staat sowie von den Kranken- und Pflegekassen einiges an Unterstützung. Welche Zuschüsse Sie kennen sollten, erfahren Sie im Artikel.

Welche Zuschüsse kann man als Rentner bekommen?

2023 gibt es für Rentner folgende Zuschüsse:

  • Wohngeld plus
  • Grundsicherung
  • Freibetrag
  • Lastenzuschuss
  • Eigenanteil im Pflegeheim
  • Wohngeld für das Pflegeheim

Zuschüsse für Rentner: Wohngeld plus

Seit Januar 2023 gibt es das Wohngeld plus und kann auch von Rentnerinnen und Rentnern beantragt werden. Im Vergleich zum Wohngeld, das es bis zum vergangenen Jahr gab, erhöht sich nun der monatliche Zuschuss im Durchschnitt auf 370 Euro. Die Höhe der Auszahlung hängt von den Wohnkosten im Vergleich zum Einkommen und im Vergleich zu den Wohnkosten der Gemeinde ab. Diejenigen, die rund 40 Prozent des Einkommens für die Mietkosten aufwenden, sollten einen Antrag auf Wohngeld stellen. Auch ein Heizkosten-Zuschuss ist in diesem Rahmen möglich und lag bisher bei 50 Prozent.

Zuschüsse für Rentner: Grundsicherung

Personen, denen nur eine sehr geringe Rente bleibt, können Grundsicherung beantragen. Rentnerinnen und Rentner, die pro Monat weniger als 853 Euro zur Verfügung haben, sollten einen Antrag stellen. Auch wer nie gearbeitet hat, kann Grundsicherung beantragen.

Zuschüsse für Rentner: Freibetrag

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden derzeit rund 1,1 Millionen Grundrentenzuschläge ausgezahlt. Im Schnitt bekommen Rentnerinnen und Rentner so 86 Euro mehr pro Monat. Diese Unterstützung muss aber nicht beantragt werden, sondern wird allen Personen automatisch ausbezahlt, die 35 Rentenjahre in der Tasche haben und während ihres Berufslebens weniger als 80 Prozent des Durchschnitteinkommens erhalten haben. Personen, die weniger als 35 Jahre eingezahlt haben, können einen Teil des Zuschlags erhalten.

Zusätzlich gibt es noch einen Freibetrag von 251 Euro. Dieser steht allen zu, deren Rente mindestens 515 Euro beträgt und die mindestens 33 Grundrentenzeiten gesammelt haben. Beim Wohngeld fließt dieser Freibetrag aber nur, wenn die Zeiten durch die Rentenkasse bestätigt wurden.

Zuschüsse für Rentner: Lastenzuschuss

Rentnerinnen und Rentner, die nicht zur Miete wohnen, sondern ein eigenes Haus haben, können einen Lastenzuschuss beantragen. Die Höhe der Unterstützung hängt ab von der

  • Anzahl der Personen, die im gleichen Haushalt leben
  • Höhe des Einkommens des gesamten Haushalts
  • Höhe der zuschussfähigen Belastungen für das Wohneigentum, das selbst genutzt wird.

Wer einen Kredit für eine Immobilie abbezahlen muss, kann die Tilgung als Wohnkosten angeben.

Zuschüsse für Rentner: Eigenanteil im Pflegeheim

Bei allen Personen, die nicht genug Rente haben, um den Eigenanteil für das Pflegeheim zu bezahlen, springt das Sozialamt ein und übernimmt diese Kosten. Bevor das passiert, muss allerdings das ganze Einkommen und sonstiges Vermögen verwendet werden. Nur ein sogenanntes Schonvermögen dürfen die Renterinnen und Rentner behalten.

Zuschüsse für Rentner: Wohngeld für das Pflegeheim

Grundsätzlich haben Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen einen Anspruch auf Wohngeld. In Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gibt es dafür sogar ein eigenes Formular, den sogenannten "Wohngeldantrag für Heimbewohner". Für den Antrag zuständig ist das Sozialamt des Wohnortes.

Zusätzlich wurden für das Jahr 2023 für viele Rentner auch Rentenerhöhungen bewilligt, die finanziell Abhilfe schaffen können.

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