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Breitband: Internetgeschwindigkeit laut Vertrag ist ein seltenes Gut

Breitband

Internetgeschwindigkeit laut Vertrag ist ein seltenes Gut

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    Was im Vertrag steht und was aus dem Stecker kommt passt oft nicht zusammen.
    Was im Vertrag steht und was aus dem Stecker kommt passt oft nicht zusammen. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Die Internet-Provider in Deutschland liefern oft nicht die Datenübertragungsgeschwindigkeiten, die sie Kundinnen und Kunden vertraglich zugesichert haben. Das geht aus dem Jahresbericht der Bundesnetzagentur hervor, der am Mittwoch in Bonn veröffentlicht wurde. Beim Festnetz-Internet erreichten nur 42,3 Prozent der Nutzer die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate. 84,4 Prozent erzielten immerhin im Download mindestens die Hälfte. Bei 15,6 Prozent bot die Festnetz-Leitung nicht einmal die Hälfte der zugesagten Geschwindigkeit.

    Trotz der oft zu niedrigen Werte waren die meisten Kunden (78,2 Prozent) mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden und verteilten Schulnoten zwischen 1 bis 3. Weniger als 11 Prozent der Kunden bewerteten ihren Anschluss mit den Noten 5 oder 6.

    Beim Mobilfunk gibt es noch größere Unstimmigkeiten

    Im Mobilfunk sahen die Zahlen aus den Messungen im vergangenen Jahr noch schlechter aus als im Festnetz. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download nur 23,2 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Und nur bei 3 Prozent wurde diese voll erreicht oder überschritten. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, erklärte, die Ergebnisse seien nach wie vor nicht zufriedenstellend.

    "Betroffene Verbraucher können eine Minderleistung im Festnetz mit unserer Breitbandmessung nachweisen, um ihre Rechte gegenüber ihrem Anbieter geltend zu machen." Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Daher lassen sich aus der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten ableiten. Es wird lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern. (dpa)

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