Wettbewerb belebt das Geschäft und verbessert die Qualität. Warum sollte das nicht auch für die gesetzlichen Krankenkassen gelten? Jedes Mitglied einer Krankenkasse, ob pflichtversichert oder freiwillig versichert, ist nicht auf Dauer an seine Kasse gebunden, sondern kann zwischen den 96 verschiedenen Krankenkassen frei wechseln. Natürlich sind auch hier einige Bedingungen zu beachten. Angefangen bei den Mindestbindungsfristen. Ein Kassenwechsel ist immer frühestens nach 12 Monaten möglich. Längere Fristen gelten jedoch, wenn man sich für bestimmte Wahltarife entschieden hat, zum Beispiel mit Beitragsrückerstattung, Selbstbehalt oder besonderen Therapieeinrichtungen.
Es gibt aber auch verschiedene Konstellationen, in denen ein Wechsel ohne Einhaltung einer Frist möglich ist. Sei es der Wechsel des Arbeitgebers, die Aufnahme einer Beschäftigung nach Arbeitslosigkeit oder der Wechsel in eine Pflichtversicherung. Nicht zu vergessen das Sonderkündigungsrecht von nur einem Monat, wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht.
Krankenkassenwechsel nach höherem Zusatzbeitrag
Die Anlässe für einen Kassenwechsel sind also vielfältig. Dennoch hat bisher nur etwa jeder Zweite seine Krankenkasse tatsächlich gewechselt. Hauptgründe für einen Wechsel sind die Erhöhung des Zusatzbeitrags oder bessere Leistungen. Letzteres ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur begrenzt möglich, da 95 Prozent der Kassenleistungen identisch sind. Über Bonusprogramme, Satzungsleistungen oder Wahltarife können einzelne Kassen davon abweichen und sich so punktuell unterscheiden.
Anders sieht es beim Zusatzbeitrag aus. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent. Kann eine Krankenkasse ihre Ausgaben mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und ihren sonstigen Einnahmen nicht decken, muss sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Diesen kann jede Kasse eigenständig zum Jahresbeginn anpassen und damit die Wechselbereitschaft beeinflussen. Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag in diesem Jahr bei 1,7 Prozent und damit nur 0,1 Prozent höher als im Vorjahr. In Bayern schwanken die Zusatzbeiträge der Kassen zwischen 0,9 und 2,2 Prozent. Einige Kassen haben ihre Beiträge sogar gesenkt.
So gelingt der Krankenkassenwechsel
Wer in Zukunft seine Kasse wechseln möchte, kann dies relativ einfach in vier Schritten tun. Der erste Schritt ist die Suche nach der passenden, neuen Krankenkasse. Dazu gibt es zahlreiche Vergleichs- und Informationsmöglichkeiten im Internet. Dann beantragt man die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse. Das geht in der Regel online. Wichtig: Gesetzliche Krankenkassen dürfen niemanden wegen seines Alters oder wegen Vorerkrankungen ablehnen. Im dritten Schritt übernimmt die neue Kasse, kündigt die bisherige Mitgliedschaft und erledigt alle weiteren Formalitäten für einen. Im letzten Schritt informiert man formlos seinen Arbeitgeber über den Wechsel. Dieser nimmt dann nur noch die elektronische Neuanmeldung bei der Krankenkasse vor.
Wer Rat und Hilfe beim Kassenwechsel benötigt, kann sich auch an die Krankenversicherungsberatung der Verbraucherzentrale Bayern wenden.