Bereits seit 1986 erkennt die gesetzliche Rentenversicherung Kindererziehungszeiten an. Damals war es noch ein Jahr pro Kind, bei Geburten ab 1992 wurden dann drei Jahre angerechnet. Um diesen Unterschied auszugleichen, gibt es seit 1. Juli 2014 die Mütterrente- und zum 1. Januar 2019 wurde sie ausgeweitet. Doch was bedeutet das genau? Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern hat die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet.
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