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Würzburg: Warum der Kinderporno-Fall für die Redaktion eine Herausforderung ist

Würzburg

Warum der Kinderporno-Fall für die Redaktion eine Herausforderung ist

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    Der sogenannte Kinderporno-Fall von Würzburg sorgt seit vergangenen Donnerstag bundesweit für Aufsehen. Einem 37-jährigen Logopäden wird schwerer Kindesmissbrauch vorgeworfen. Der Tatverdächtige soll pornografische Fotos und Videos von kleinen Jungen erstellt und über das Darknet verbreitet haben. Er sitzt in Untersuchungshaft.

    Bei unseren Leserinnen und Lesern wird über die Straftat ebenso intensiv diskutiert wie bei uns in der Redaktion. Im Zentrum stehen dabei vor allem zwei Fragen: Wie detailliert sollte die Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren sein, um dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerecht zu werden? Und: Wo wird die Grenze, die das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten markiert, überschritten?

    Aus zahlreichen Zuschriften, Online-Kommentaren und Social-Media-Posts wird deutlich, wie unterschiedlich die Erwartungen an die Redaktion sind. Den einen sind wir zu zurückhaltend ("Gibt es keine Redakteure, die ausführlich dazu berichten. Fernsehen und Radio bieten stündlich neue Meldungen. Bis jetzt ist das hier keine Meisterleistung.).

    Reaktionen unserer Leser

    Andere werfen uns "Scheinheiligkeit" vor. Sie kritisieren, dass wir einerseits den Namen der Kindertagesstätte nicht nennen, für die der Verdächtige unter anderem gearbeitet hat, die Einrichtung aber im Bild gezeigt hätten.

    Schließlich erreicht uns auch uneingeschränktes Lob: "Bravo!!! So geht sauberer Journalismus. Das kann ich als Privatmann nicht leisten. Und für diese professionelle Arbeit zahle ich gerne für ,meine MAINPOST'".

    Für die Redaktion ist die Berichterstattung über diesen Fall eine Herausforderung. Wie so oft, wenn gegen eine Person Vorwürfe gerichtet oder ihr Straftaten zur Last gelegt werden. Denn so lange kein rechtskräftiges Urteil gesprochen ist, bewegen wir uns im Bereich der so genannten Verdachtsberichterstattung. Dabei ist die wichtigste Orientierungsmarke für unser Handeln die Unschuldsvermutung. Das bedeutet: Jede Person gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

    Die Grundlagen der Verdachtsberichterstattung

    In unseren journalistischen Leitlinien ist klar festgelegt: "Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines ,Medien-Prangers' sein. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden."

    Für die Redaktion bedeutet das: Wir wägen vor jeder Veröffentlichung sorgfältig ab zwischen dem vermuteten Informationsinteresse der Leserinnen und Leser und dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Als Konsequenz daraus nennen wir im Kinderpornografie-Fall nicht den Namen des Beschuldigten und achten genau darauf, dass wir nicht leichtfertig Informationen verbreiten, die zur Identifizierung des Beschuldigten beitragen können.

    Dass man bei der Wertung der Umstände zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen kann, liegt auf der Hand. Auch wenn die Redaktion für ihre Einschätzung auf Gerichtsurteile und Beispiele zurückgreifen kann, bleibt es am Ende stets eine Ermessensentscheidung. Die schon erwähnte Bild-Veröffentlichung der Kindertagesstätte war auch in der Redaktion umstritten.

    Unser Leseranwalt Anton Sahlender hat sich in dieser Frage eindeutig positioniert: "Die Fragen, die sich daran knüpfen sind klar: War es wirklich notwendig, zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Einrichtung erkennbar zu machen? Gibt es daran ein berechtigtes öffentliches Interesse? Hat die Erkennbarkeit Bedeutung für das Verständnis der Berichterstattung über den Tatbestand, der sich - so lässt es sich lesen - doch vorwiegend auf einen Tatverdächtigen und dessen pornografisches Netzwerk konzentriert? Besser wäre gewesen, die Erkennbarkeit zurückzuhalten und weitere Ermittlungen abzuwarten." Gleichzeitig bittet er um Verständnis dafür, "dass im Zusammenhang mit solchen Fällen die redaktionelle Entscheidungsfindung keine einfache ist. Da gehen Diskussionen voraus".

    Zurückhaltende Berichterstattung

    Und in einer dieser vorausgegangenen Diskussionen waren sich die Befürworter einer Bild-Veröffentlichung einig, dass sich da auf den ersten Blick ein Widerspruch auftun könnte zu unserem Grundsatz der Zurückhaltung. Doch die Straftat erschien so schwerwiegend, dass wir uns dafür entschieden haben, ein authentisches Foto zu bringen, ohne Namens-Aufschriften an Wänden oder Türen abzubilden. Wir wollten größtmögliche Transparenz schaffen.

    Die Redaktion ist sich einig, dass sie auch bei der weiteren Berichterstattung über den Verdacht des schweren Kindesmissbrauchs in Würzburg auf einem schmalen Grat wandeln wird: nämlich zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und dem Persönlichkeitsrecht von Verdächtigen. Doch wie auch immer der Fall sich entwickeln wird: Wir werden ihn weiterhin mit der gebotenen Zurückhaltung journalistisch begleiten.

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