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LESERANWALT: Leseranwalt: Ein veröffentlichtes Foto mit Schönheitsfehler

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Leseranwalt: Ein veröffentlichtes Foto mit Schönheitsfehler

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    Nicht immer sind Pressefotografinnen oder Fotografen bei Ereignissen zugegen. Trotzdem sollen danach oft noch Bilder gemacht werden, die dem Ereignis gerecht werden. Das heißt, eine Aufnahme muss im Nachhinein gestellt werden. Für deren Veröffentlichung gibt es dann Regeln zu beachten. Dieses Symbolbild ist ein Ausschnitt aus einem Archivfoto von den Olympischen Spielen 2008.
    Nicht immer sind Pressefotografinnen oder Fotografen bei Ereignissen zugegen. Trotzdem sollen danach oft noch Bilder gemacht werden, die dem Ereignis gerecht werden. Das heißt, eine Aufnahme muss im Nachhinein gestellt werden. Für deren Veröffentlichung gibt es dann Regeln zu beachten. Dieses Symbolbild ist ein Ausschnitt aus einem Archivfoto von den Olympischen Spielen 2008. Foto: Foto: imago sportfotodienst

    Pressefotografen sollen wirklichkeitsnahe Fotos liefern, solche, die das in Worten geschilderte Geschehen ins Bild setzen und das oft auch dann noch, wenn alles vorbei ist. Folglich müssen oft im Nachhinein Szenen nachgestellt oder symbolische Motive fotografiert werden, wenn sich geeignete Illustrationen nicht im Archiv finden. Das ist nicht immer ganz einfach und kann Verpflichtungen mit sich bringen.

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