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LESERANWALT: Leseranwalt: Prozentzahlen müssen richtig erklärt werden

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Leseranwalt: Prozentzahlen müssen richtig erklärt werden

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    Über die Wirksamkeit von Mund-Nasen-Masken als Schutz gegen Infektionen gibt es Studien. Allerdings bedarf es zu deren Darstellung auch schlüssiger Erklärungen. Daran hat es in einem Zeitungsartikel gemangelt.
    Über die Wirksamkeit von Mund-Nasen-Masken als Schutz gegen Infektionen gibt es Studien. Allerdings bedarf es zu deren Darstellung auch schlüssiger Erklärungen. Daran hat es in einem Zeitungsartikel gemangelt. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Mühsam ist es, mit Leuten zu diskutieren, die ihrer Kritik an Artikeln den abgedroschenen Vorwurf vorausstellen, es handele sich um Fake News. Das führt leicht dazu, dass die Sache, um die es eigentlich geht, in den Hintergrund gedrängt wird. So steht in einer Kritik von Leser H., die sich auf den Beitrag „Debatte um die Maskenpflicht“ bezieht: „Mal wieder Fake News von der Main-Post“.

    H. kritisiert damit im digitalen Main-Post-Forum einen Text zur Wirksamkeit der Masken. Darin heißt es: "Dafür werteten Forscher 172 bereits veröffentlichte Studien aus. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass ein Mund-Nasen-Schutz das Infektionsrisiko um 85 Prozent senken kann". Das höre sich klasse an, meint H.. Man solle wohl denken, dass nur noch 15 Prozent der Infektionen auftreten, die ohne "Gesichtsverschleierung" auftreten würden. Doch leider sage die Studie etwas anderes: Ohne Mund-Nasen-Schutz liege das absolute Infektionsrisiko bei 17,4 Prozent, mit Mund-Nase-Schutz sei es auf 3,1 Prozent gefallen.

    Fehlender 100-Prozent-Wert

    Ja, was H. schreibt, das sagt die Studie tatsächlich auch. Das ist aber kein Widerspruch, also gab es keinen Fake. Bedeutet es doch auch, dass laut Studie der Mund-Nasen-Schutz das Infektionsrisiko um nicht ganz 85 Prozent verringert. Allerdings, so meine auch ich, ist es unzureichend, alleine diese Zahl zu nennen. Wer mit Prozenten argumentiert, sollte stets auch den wichtigen 100-Prozent-Wert (17,4 Prozent) kenntlich machen. Dazu gehören auch die 3,1 Prozent Risiko, die mit Schutzmaske bleiben. Beides hat in dem Zeitungsbeitrag gefehlt und wurde nun online nachgeholt.

    Außerdem, diese Kritik von H. teile ich, fehlt auch die Mitteilung, von welcher Masken-Art in den Studien die Rede ist. Und vermisst wird die direkte Quellen-Angabe, von der die Zahlen im Artikel übernommen wurden. Im vorliegenden Fall das Ärzteblatt, das sich seinerseits auf die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezogen hat. Aber nur Letztere war im Zeitungsartikel als Quelle benannt.

    Aufschlussreiche Kontroverse

    Quellenangaben bedarf es in erhöhtem Maße in der gedruckten Zeitung, weil nicht die Möglichkeit besteht, Ausgangsdaten einfach zu verlinken. Im Main-Post-Forum entstand über die Mängel eine immerhin aufschlussreiche Kontroverse. Schließlich wurden zumindest online darüber nahezu alle notwendigen Informationen noch erreichbar gemacht. Insofern ist niemand unbelehrbar, wie es ein Leser der Redaktion unterstellt. Redaktionelle Aufgeschlossenheit lässt sich durchaus daran ermessen, dass Einwände digital ernst genommen und stets beantwortet wurden. Und das, obwohl der sinnlose Fake-Vorwurf im Raum stand. 

    Ich halte es nun für gut, wenn die Wirksamkeit von Mund-Nasen-Masken - die uns wohl erhalten bleiben - redaktionell erneut aufgegriffen wird. Dann aber so detailgenau wie möglich, um Missverständnisse zu vermeiden. Ich schreibe das, obwohl es schon reichlich Veröffentlichungen dazu gab.

    Hier der digital verbreitete Artikel mit kontroverser Diskussion mit nachgebesserten Informationen und wesentlichen Verlinkungen: "Corona-Kritiker: Mit dubiosen Attesten gegen Maskenpflicht"

    Informationsbeitrag in der Main-Post vom 27.6.2020. Diese Erklärung der Studie über die Wirksamkeit des Mund-Nasen-Schutzes ist unzureichend.
    Informationsbeitrag in der Main-Post vom 27.6.2020. Diese Erklärung der Studie über die Wirksamkeit des Mund-Nasen-Schutzes ist unzureichend. Foto: Repro Sahlender
    So erschienen in der Zeitung vom 27.6.2020
    So erschienen in der Zeitung vom 27.6.2020 Foto: Repro Sahlender

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    Anton Sahlender, Leseranwalt. Siehe auch Vereinigung der Medien-Ombudsleute

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