LESERANWALT: Leseranwalt: Putins Verbrechen müssen nicht in jedem Bericht über ihn erwähnt werden
LESERANWALT
Leseranwalt: Putins Verbrechen müssen nicht in jedem Bericht über ihn erwähnt werden
Ein Korrespondenten-Beitrag aus Russland, der Hintergründe aus dem Leben des Moskauer Gewaltherrschers beschreibt, erzürnte einen Leser. Was der Leseranwalt dazu sagt.
Ein Artikel mit Hintergründigem zum Leben von Wladimir Putin hat einen Leser erzürnt. Und das dazu erschienene Foto hält er für beschönigend. Foto: Alexander Zemlianichenko, dpa
Ein Artikel mit Hintergründigem zum Leben von Wladimir Putin hat einen Leser erzürnt. Und dieses dazu erschienene Foto hält er für eher unpassend. Foto: Gavriil Grigorov/Pool Sputnik Kremlin/AP/dpa
So ein oberflächlicher "Senf" wäre zu seiner Schulzeit nicht einmal in der gymnasialen Unterstufe hingenommen worden. Zornig schreibt mir das Leser K. aus dem Landkreis Kitzingen. Sein Professor hätte dazu damals wohl gesagt: "Setze dich. Ich trage dir eine Sechs ein." So bewertet der Leser nun aktuell den Beitrag "Der Geburtstag des unnachgiebigen Opas", veröffentlich in der Zeitung vom 7. Oktober 2022. Der Beitrag sei nicht zu rechtfertigen, zürnt K., der in seiner Zuschrift die Rolle eines strengen Gymnasiallehrers einnimmt.