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Leseranwalt: Leseranwalt: Redaktionen sollten in Ausnahmefällen handschriftliche Leserbriefe abtippen und veröffentlichen

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Leseranwalt: Redaktionen sollten in Ausnahmefällen handschriftliche Leserbriefe abtippen und veröffentlichen

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    Handschriftliche Leserbriefe sind sehr selten geworden. Sollen sie veröffentlich werden, müssen sie noch für die digitale Zeitungstechnik erfasst werden.
    Handschriftliche Leserbriefe sind sehr selten geworden. Sollen sie veröffentlich werden, müssen sie noch für die digitale Zeitungstechnik erfasst werden. Foto:  Repro Sahlender

    Prallen Gestern und Heute aufeinander, ist Verständigung nicht leicht. Handschriftlich, aber lesbar, beklagt sich bei mir ein Leser: "Nach Einsenden eines Leserbriefes, wurde mir mitgeteilt, dass handschriftliche Briefe nicht bearbeitet werden."

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