In meiner letzten Leseranwalt-Kolumne habe ich schon die redaktionelle Bearbeitung von Pressemitteilungen kritisiert. Im beschriebenen Fall ging es beispielhaft um 175 Zeilen einer Mitteilung der Pressestelle des Landratsamtes, die im Würzburger Lokalteil 1:1 übernommen worden waren. Aber nur für drei einzelne Informationen aus dieser amtlichen Öffentlichkeitsarbeit, auch Public Relations (PR) genannt, war die Quelle angegeben worden.
LESERANWALT