Tageszeitungen zu lesen ist oft nützlich. Wie das für die Artikel des Leseranwalts gilt, zeigt die Anfrage einer Frau. Sie hatte den am 30. Dezember veröffentlichten Beitrag "Warum Täter meist namenlos bleiben, Richter aber nicht" gelesen. Sie stimmte dem erklärenden Inhalt zu, dass nicht alle verurteilten Täter namentlich genannt werden dürfen, so wie das auch bei Urteilen über Gewalttäter bei Demonstrationen in Schweinfurt vermieden wurde.
LESERANWALT