Ein Leser ermahnt die Redaktion, sie solle nicht nur den Täterschutz, sondern auch den Opferschutz ernst nehmen. Grundsätzlich hat er Recht. Aber im speziellen Fall nicht. Bezieht er sich doch auf den Artikel "Nach Demo in Schweinfurt: Urteile im Schnellverfahren wegen Gewalt gegen Polizei".
LESERANWALT