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LESERANWALT: Leseranwalt: Vom öffentlichen Interesse am Nichtöffentlichen

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Leseranwalt: Vom öffentlichen Interesse am Nichtöffentlichen

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    Auch nichtöffentliche Sitzungen von Stadträten sollten Journalisten nicht daran hindern, ihrer Wächterrolle gerecht zu werden. Dabei gilt es - wie im geschilderten Fall in Schweinfurt - die Anonymität von Informanten zu schützen. 
    Auch nichtöffentliche Sitzungen von Stadträten sollten Journalisten nicht daran hindern, ihrer Wächterrolle gerecht zu werden. Dabei gilt es - wie im geschilderten Fall in Schweinfurt - die Anonymität von Informanten zu schützen.  Foto: Symbolfoto: Andreas Brachs

    Zwei Leserbriefen entnahm ich heftige Vorwürfe an Fraktionssprecher im Schweinfurter Stadtrat, sie hätten an die Redaktion aus nichtöffentlicher Sitzung Informationen weiter gegeben. Sie wurden verglichen mit ausplappernden Kindern. Erwartet wurde, dass die Redaktion die Namen preisgibt, damit man erfahre, wem im Stadtrat noch vertraut werden könne. In einer Firma, so hieß es, wäre das Grund zu fristloser Kündigung. Die Leser bezogen sich auf den Beitrag, der in der Zeitungsausgabe von 12. Mai mit dem Titel „Schweinfurter Amtsleiter soll gekündigt werden“ erschienen war. Die Online-Fassung: "Betrugsverdacht gegen Schweinfurter Amtsleiter: Stadt plant Kündigung".

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