Während der gesetzlichen Ausgangssperre war eine Journalistin in der Stadt unterwegs. Sie hat in der Öffentlichkeit feiernde Personen beobachtet, um darüber zu berichten. Es ging dabei auch um Beachtung des Infektionsschutzgesetzes. Leser aber konnten sich dabei fragen, ob die Journalistin damit nicht selbst gegen die Ausgangssperre verstößt? Darauf antworte ich ausführlich.
LESERANWALT