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LESERANWALT: Leseranwalt: Während der Ausgangssperre unterwegs - für ein Uranliegen

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Leseranwalt: Während der Ausgangssperre unterwegs - für ein Uranliegen

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    Auf einer Glastafel am Reichstagsufer in Berlin sind die Artikel des Grundgesetzes nachzulesen. Der abgebildete Artikel 5,  der die Pressefreiheit schützt, steht auch für die Informationsfreiheit. Diese stellt grundsätzlich auch sicher, dass Journalistinnen und Journalisten während der Ausgangssperre auf den Straßen recherchieren dürfen.
    Auf einer Glastafel am Reichstagsufer in Berlin sind die Artikel des Grundgesetzes nachzulesen. Der abgebildete Artikel 5,  der die Pressefreiheit schützt, steht auch für die Informationsfreiheit. Diese stellt grundsätzlich auch sicher, dass Journalistinnen und Journalisten während der Ausgangssperre auf den Straßen recherchieren dürfen. Foto: Andreas Köster

    Während der gesetzlichen Ausgangssperre war eine Journalistin in der Stadt unterwegs. Sie hat in der Öffentlichkeit feiernde Personen beobachtet, um darüber zu berichten. Es ging dabei auch um Beachtung des Infektionsschutzgesetzes. Leser aber konnten sich dabei fragen, ob die Journalistin damit nicht selbst gegen die Ausgangssperre verstößt? Darauf antworte ich ausführlich.

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