Presserechte, gesprochen von Gerichten und die Ethik der Presse, überwacht vom Deutschen Presserat, können sich zuweilen berühren. So geschehen bei Beurteilung von Berichterstattungen über Plünderungen und Verwüstungen beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu aktuell geurteilt, dass die Bildzeitung eine Reihe von Bildern zeigen durfte, auf denen daran beteiligte Personen erkennbar waren. Dabei hatte das Blatt in einem eigenständigen Fahndungsaufruf um Unterstützung der Polizei bei der Identifizierung der Abgebildeten gebeten.
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