Ein Leser wirft der Autorin des Leitartikels vom 15. Dezember vor, ihre Wortwahl postuliere unverblümt, die Staatsregierung begehe eine schwere Straftat, nämlich die der Erpressung. Er bemüht dazu das Strafgesetz und verurteilt den Vorwurf eines Verbrechens, der im Leitartikel unerklärt bleibe.
LESERANWALT