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LESERANWALT: Leseranwalt: Wenn Erpressung durch die Staatsregierung nicht als Straftat gilt

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Leseranwalt: Wenn Erpressung durch die Staatsregierung nicht als Straftat gilt

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    Eine Leitartikel-Autorin hatte in der Corona-Politik der Bayerischen Staatsregierung eine Erpressung erkannt und damit Kritik eines Lesers hervorgerufen. Der Kontext ihres Beitrags lässt aber erkennen, dass das kein Vorwurf einer Straftat ist. 
    Eine Leitartikel-Autorin hatte in der Corona-Politik der Bayerischen Staatsregierung eine Erpressung erkannt und damit Kritik eines Lesers hervorgerufen. Der Kontext ihres Beitrags lässt aber erkennen, dass das kein Vorwurf einer Straftat ist.  Foto: Symbolfoto: Sven Hoppe, dpa

    Ein Leser wirft der Autorin des Leitartikels vom 15. Dezember vor, ihre Wortwahl postuliere unverblümt, die Staatsregierung begehe eine schwere Straftat, nämlich die der Erpressung. Er bemüht dazu das Strafgesetz und verurteilt den Vorwurf eines Verbrechens, der im Leitartikel unerklärt bleibe.

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