Boulevard-Journalismus ist es aus meiner Sicht gewesen, als am Montag, 23.5., auf Seite 3 der Zeitung ein Beitrag mit
„Protzbischof wieder in der Öffentlichkeit / Tebartz-van Elst“
überschrieben war. Das war im vorliegenden Zusammenhang in der Überschrift nicht angemessen. Berichtet wurde vom ersten öffentlichen Auftritt des Mannes seit seinem Rücktritt als Bischof von Limburg. Er sprach in der Görresgesellschaft in Rom, einem Institut für Kirchengeschichte. Thema seines Vortrages: „Wider das Verstummen: Warum die Kirche Katechese braucht“. Das ist wohl ein Spezialgebiet des Professors Van-Elst.
In der Main-Post will ich das nicht lesen

Im Bericht steht der Satz:
„Der von Kritikern als ‚Protzbischof’ geschmähte Tebartz-van Elst ist Vertreter einer Kirche, die sich für ihre Pracht nicht schämen will.“
Ein Leser, der in einem Kloster lebt, hat mir geschrieben: „Der Name "Protzbischof"wurde Van-Elst aufgrund seines Verhaltens in Limburg verliehen.“ Das komme von keiner offiziellen Stelle, nicht von einem Richter, nicht aus Rom und nicht von der Katholischen Kirche. Die "Bildzeitung" habe das erstmals in Riesenlettern gebracht, glaubt der Leser. Wer "Bild" kaufe, der wolle so etwas. Er erklärt: „... wenn ich Abonnent der Main-Post bin, will ich so was nicht lesen.“ Er findet es nicht gut, jemand auf Grund einer Verfehlung – „und die haben wir doch alle (vielleicht auch Journalisten) – protzig zu nennen.“
Was erlaubt ist
Ich halte demgegenüber fest: Journalisten dürfen "Protzbischof" verbreiten, aber dann erkennbar als ihre Meinung. Sie können das Wort durchaus auch zitieren, wenn der Absender genannt ist. Der Begriff hat noch eine Berechtigung, angesichts der satten 31 Millionen Euro, die der Bau eines neuen Limburger Diözesanzentrums gekostet hat.
Der gleiche Beitrag trägt in seiner Online-Fassung auf mainpost.de eine nüchterne und deshalb angemessene Überschrift.

Keine Schmähung
In der Zeitungs-Überschrift über diesen vorwiegend nachrichtlichen Beitrag, in den es um einen Vortrag geht, hatte der zugespitzte Begriff "Protzbischof" nichts mehr zu suchen, auch nicht, wenn er in Gänsefüßchen steht. Der eine Satz im Text trägt die kritisierte Überschrift so nicht. Umso weniger, weil darin eingestanden ist, dass Van Elst von Kritikern mit diesem Begriff
„geschmäht“
worden sei. Welche das waren, bleibt unerwähnt.
Ganz abgesetzen davon, handelt es sich zumindest im rechtlichen Sinne hier noch um keine Schmähung. Für die Verwendung des Begriffs gibt es ausreichend Anlass, das heißt, es gibt einen sachlichen Hintergrund. Nachzudenken ist bei seiner Verwendung jeweils über die ethische Rechtfertigung.
Sensationsheischend
Im Berichtstext wäre das herabsetzende Wort folglich noch zu rechtfertigen, würden die Kritiker benannt, die es verbreitet haben. Weil das nicht geschehen ist, halte ich ihn für unangemessen, weil sensationsheischend.
Zur Erklärung: Die Verfehlungen des Tebartz-van Elst, die gehören als Hintergrund-Information durchaus noch in aktuelle Berichterstattungen über seine Auftritte. Das ist hinreichend und sachlich der Fall gewesen. Der "Protzbischof" war nicht mehr nötig.
Fazit: Seriöse Medien dürfen fast alles veröffentlichen, wenn sie es an der richtigen Stelle, in angemessener Form, zum rechten Zeitpunkt tun.
Wie hat meine fränkische Mutter selig oft so trefflich gesagt:
"Immerzu, des iss kei Ackerläng."
Frühere Leseranwalt-Beiträge zu einem ähnlichen Thema:

Und:

Anton Sahlender,
Leseranwalt