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LESERANWALT: Vom Bewusstsein für eine korrekte Überschrift im Stich gelassen?

LESERANWALT

Vom Bewusstsein für eine korrekte Überschrift im Stich gelassen?

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    Sie überlässt es anderen, die Äußerungen des CSU-Chefs Horst Seehofer zu kritisieren und die Vorwürfe zurückzuweisen. „Das kommentiere ich nicht“, sagt die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Angela Merkel.
    Sie überlässt es anderen, die Äußerungen des CSU-Chefs Horst Seehofer zu kritisieren und die Vorwürfe zurückzuweisen. „Das kommentiere ich nicht“, sagt die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Angela Merkel. Foto: Foto: Roland Weihrauch, dpa

    Leser W.H. kritisiert zurecht eine Überschrift in der Zeitung.

     "Frankreich lässt Merkel im Stich"

    ,

    steht am 15. Februar auf der Titelseite über einer Nachricht zur Flüchtlingspolitik.

    Meldung auf der Titelseite vom 15.1. mit wertender Überschrift
    Meldung auf der Titelseite vom 15.1. mit wertender Überschrift

    Im Text geht es um eine als „überraschend schroff“ bezeichnete Absage durch Premierminister Manuel Valls, der am Rande Münchner Sicherheitskonferenz klargestellt hatte, dass Frankreich über die zugesagten 30.000 Personen hinaus keine weiteren Flüchtlinge aufnehmen werde.

    Ich zitiere den Leser:

    „Es ist deswegen FALSCH, weil es nicht wertfrei (= wahrheitsgemäß) eine Tatsache meldet, sondern in der sprachlichen Formulierung die persönliche Interpretation einer Tatsache beinhaltet, die vom Schreiber ganz offensichtlich negativ gesehen wird bzw. negativ dargestellt werden soll.“

    Nicht wertfrei

    Ich stimme zu. Die Überschrift ist nicht wertfrei, so wie es eine Nachricht erfordert. Denn jemanden „im Stich lassen“ ist eine Einordnung, hier eine negative. Sie gleicht einem Vorwurf an Frankreich. Es ist davon auszugehen, dass „Frankreich“, gemeint ist die Regierung des Landes, Valls Aussagen anders bewertet.
    Selbstkritisch könnte man nun formulieren: Ein Redakteur wurde von seinem Bewusstsein für journalistisch korrekte Überschriften im Stich gelassen.

    Aus der Zeit der Ritterturniere

    Die Redensart „im Stich lassen“ soll aus Zeiten der Ritterturniere stammen, aber erst im 17. Jahrhundert stark gebraucht worden sein. Danach bedeutet sie, dass ein Kämpfer, der seine Genossen verlässt, diese im Stich des Feindes lässt. Es handelt sich auch im aktuellen Sprachgebrauch eindeutig um eine Bewertung.
    Die Überschrift ist vor allem falsch, weil sie einem Grundsatz des journalistischen Handwerks für Nachrichten nicht gerecht wird: Der Trennung von Nachricht und Meinung. Hier ist eine Nachricht mit einer Meinung überschrieben. Der Trennungsgrundsatz bleibt gültig, auch wenn am Ende der Nachricht auf Seite 1 auf einen ausführlichen Beitrag auf Seite 5 der selben Ausgabe verwiesen wird.

    Ausführlicher Artikel im Inneren der Zeitung vom 15.2.. Mit der Meldung auf der Titelseite wurde auch auf ihn hingewiesen.
    Ausführlicher Artikel im Inneren der Zeitung vom 15.2.. Mit der Meldung auf der Titelseite wurde auch auf ihn hingewiesen.

    Der Verweis gilt einem ausführlichen Bericht („Merkel in Flüchtlingskrise zunehmend isoliert“) über europäische Reaktionen zum Ziel der Bundeskanzlerin, mittelfristig einen Teil der in der Türkei
    ankommenden Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien auf EU-Staaten zu verteilen. Aber auch der würde die Überschrift von der ersten Seite inhaltlich nicht rechtfertigen. Ganz abgesehen davon, dass ich auch hier im zuordnenden Begriff "Flüchtlingskrise" eine Bewertung sehe, die als solche nicht zulässig ist.

    Platz begrenzt Überschriften

    Überschriften über einer Vielzahl von Online-Beiträgen zum selben Thema sind korrekt. Beispielhaft herauszugreifen ist: Paris schließt Aufnahme weiterer Flüchtlinge aus
    Dazu ein technischer Hinweis: Was in der Zeitung das Überschriften-Machen besonders erschwert, ist der begrenzte Umfang, den das Layout oft vorgeben muss. Es kann aber die kritisierte Überschrift nicht rechtfertigen, dass nicht gerade viel Platz dafür zur Verfügung stand.
     

    Wer kennt die Wahrheit?

    Ist die Überschrift von Seite 1 nicht wahrheitsgemäß, wie Leser W.H. meint? Ist sie falsch? Ich denke, er geht damit sehr weit. Er kennt die Wahrheit auch nicht. Wer weiß wirklich, was Frankreich wollte? Ist das „Im-Stich-lassen“ deshalb Unwahrheit, weil Valls vielleicht glaubt, mit seiner Absage die Kanzlerin auf einen besseren Weg zu weisen? Eine Antwort darauf wird wohl noch nicht einmal die Geschichtsschreibung den Tatsachen zuordnen können.  

    Bedrohlich formulierte Interpretationen

    Dieser Zeitungs-Beitrag hat zur Kritik eines Lesers an der Überschrift auf der Titelseite geführt. Und zu einer noch weiter gehenden Kritik an der Zeitung.
    Dieser Zeitungs-Beitrag hat zur Kritik eines Lesers an der Überschrift auf der Titelseite geführt. Und zu einer noch weiter gehenden Kritik an der Zeitung.

    Am selben Tag (15.2.) hatte ich auf Seite 2 der Zeitung geschrieben, „Journalistische Vorgaben müssen überall und immer hinter die Wahrheitspflicht zurücktreten (hier Online-Fassung)“. Das hat den Kritiker veranlasst, noch grundsätzlicher zu werden. Er erinnert sich weit zurück, bevor er mitteilt: Er sei heute für seine Familie, die schon seit dem Urgroßvater dieses Blatt sammle, dessen Käufer. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen fügt er hinzu,

    die "Main-Post" unternehme in den letzten 10 bis 20 Jahren beständig und mit zunehmender Erfolgsaussicht alles ihr nur mögliche, um dies zu beenden. Eine ordentliche und wahrheitsgemässe Berichterstattung, die ihr Geld wert sei, sehe zunehmend anders aus, und das habe nichts mit "Links" und "Rechts" oder "Für" oder "Dagegen" zu tun, sondern nur mit vorurteilsfreier KORREKTER Berichterstattung. 


    Stimmt....  Aber nur so weit es ordentliche und wahrheitsgemäße Berichterstattung betrifft. Weitgehende Unterstellungen zum Tun der Redaktion trägt diese eine, kritikwürdige Überschrift aber nicht. Die geben einer Redaktion zu denken. Selbst wenn sie weitere Nachweise vermisst. 

    Anton Sahlender, Leseranwalt

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