Gefundene Gegenstände, die beim Fundbüro abgegeben werden, stellen im Allgemeinen kein größeres Problem dar, sofern sie nicht vom Verderb bedroht sind. Selbst Pkws oder Fahrräder können untergebracht und vielleicht dem Eigentümer zurückgegeben werden oder sie dürfen irgendwann als herrenloses Gut versteigert werden. Ein großes Problem stellen aber lebende Tiere dar, die der Pflege oder sogar der tierärztlichen Behandlung bedürfen. Es muss unterschieden werden, ob ein Tier zu einer Zeit gefunden wird, zu der es beim Fundbüro der Gemeinde abgegeben werden kann oder ob es außerhalb der Dienstzeiten gefunden wird. Ferner ist zu beachten, ob das Tier dringend der tierärztlichen Fürsorge bedarf oder ob die Behandlung durch den Tierarzt noch aufgeschoben werden kann. Die durch die Pflege und die tierärztliche Behandlung entstehenden Kosten sind je nach dem von der Kommune zu tragen oder auch nicht. Die Rechtsprechung hat sich dieses Problems intensiv angenommen und zu einer großen differenzierten Betrachtung geführt.
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