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Scheurings Wort zum Samstag: Glaube und Verkehr

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Scheurings Wort zum Samstag: Glaube und Verkehr

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    Das Bundesverfassungsgericht hat unlängst klargestellt, dass muslimische Autofahrerinnen am Steuer keinen Gesichtsschleier tragen dürfen. Eine Muslimin hatte zuvor erklärt, sie könne wegen ihres Glaubens auch während der Autofahrt nicht auf den Schleier verzichten. Das Gericht hielt dem entgegen, das Verhüllungsverbot solle der Fahrerin eine „ungehinderte Rundumsicht“ während der Fahrt ermöglichen. In Saudiarabien dürfen Frauen überhaupt nicht Auto fahren. Erst ab Juni wird es ihnen erlaubt – obwohl Geistliche zu bedenken gegeben hatten, Frauen am Steuer beschädigten ihre Eierstöcke und förderten die sexuelle Freizügigkeit. Ich weiß nicht, in welchem Aufzug Frauen in Saudiarabien ein Auto steuern sollen, hätte aber folgenden Vorschlag: Extremgläubige dürfen ohne Burka oder Schleier im Wagen sitzen, sofern das Auto vollverschleiert ist – mit einem Sehschlitz an der Windschutzscheibe. Möglich sind natürlich auch andere Varianten: Musliminnen mit Teilschleier dürfen ein unverschleiertes Auto fahren, sofern mindestens drei von ihnen im Wagen Platz nehmen: Die Fahrerin behält durch ihren Sehschlitz den Rückspiegel und die Straße im Blick, die anderen beiden werden im Auto so positioniert, dass sie die linke und rechte Seite beobachten und außerdem Alarm schlagen können, wenn eine Fata Morgana am Horizont auftaucht. Gar kein Problem ist es natürlich, wenn vollverschleierte Frauen in einem selbstfahrenden Auto Platz nehmen. Sie können dann sogar noch eine Decke über ihren Kopf ziehen, während der Wagen problemlos rückwärts einparkt.

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