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Unterm Strich: Der Geist des Weines

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Unterm Strich: Der Geist des Weines

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    Juristen, vermutlich ein Klischee, schätzen lieber einen guten Wein als ein schnödes Bier. Wer die Begriffe Wein und Juristen gemeinsam googelt, findet edle Tropfen mit Namen wie „Justitia Rotwein“ oder Weine aus „Rechtslage“. Einen „Anwalt für Weinrecht“ zu finden, braucht es nur einen Klick. Sucht man einen für Bierrecht, antwortet Google mit „Meinten sie Tierrecht?“. Kein Wunder, das es nun ein neues Weingesetz gibt, das es in Art und Umfang mit dem Grundgesetz einer Bananenrepublik aufnehmen kann. Im weiten Wengert von Ortsweinen, Lagenweinen und Regionalweinen kann unbedarften Weinfreunden, denen das bacchantische Grundstudium nicht in die Wiege gelegt wurde, schon einmal schwindelig werden, bevor die erste Flasche geöffnet ist. Das neue romanische Weinrecht – schon der Name atmet Bouquet – ist durchzogen von Qualitätsversprechen wie „Große Lage“, „Erste Lage“ oder „Großes Gewächs“. Bleibt die bange Frage, wo die einfachen Weintrinker bleiben, die sich weniger am Etikett, sondern mehr am Inhalt berauschen. Weine für das „Große Gelage mit scheuer Rebe in alter Lage“ (Besäufnis im Altbau). Oder Weine für Menschen, denen es egal ist, ob der Saft der Reben rot oder weiß ist – Hauptsache er macht blau. Vielleicht helfen da süffige Namen wie „Straßenglück ordinaire – südliche Manteltasche“ bei deren Vermarktung. „Je kleiner die Herkunft, desto größer das Qualitätsversprechen“, lässt sich das neue Weinqualitäts-Barometer vereinfacht zusammenfassen. Zumindest das kann ich mit meinen knapp 170 Zentimetern schon mal locker unterschreiben.

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