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Unterm Strich: Die Selbstjustiz der Kuh

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Unterm Strich: Die Selbstjustiz der Kuh

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    Die Kuh hat in letzter Zeit so viel Unmut abbekommen, dass das alles kaum noch auf die berühmte Haut derselben passt. Man denke nur an den jahrelang schwelenden Streit im oberbayerischen Holzkirchen, der kürzlich sogar das Oberlandesgericht beschäftigte. Die Klägerin hatte vom unbotmäßigen Gebrauch der Glocke durch das Weidevieh ein derart dünnes Fell bekommen, dass sie von Depressionen heimgesucht wurde. So kam es zu einer kuriosen, gleichwohl wenig nützlichen Ortseinsicht, bei welcher der eigens aus München angereiste Richter frei nach Sokrates feststellte: „Man hat gehört, dass man nichts hört.“ Am Ende kam es zu einem Kompromiss: Nun dürfen nur noch drei Tiere Glocke tragen. Den jüngsten Fall von Rinderwahnsinn hat gerade die Polizei im Allgäu aufzuklären. Dabei geht es nicht um alpenländische Folklore, sondern um – ja, wie soll man sagen? Eine Kuh hat beim Überqueren der Straße nicht an sich halten können, der Fladen landete in einer Kurve, wo ein Motorradfahrer die Tücke zu spät erkannte. Der Mann geriet ins Trudeln und stürzte, blieb dabei aber unverletzt. Dem Tier Absicht zu unterstellen, weil es sich seinerseits vom Lärm des Motorrads gestört fühlte, wäre übereilt. Die Polizei ermittelt – und zwar gegen den Besitzer der Kuh, der geradestehen muss für alles, was diese von sich gibt. Wie man hört, soll es nicht der erste Fall dieser Art in der Region gewesen sein. Nicht auszudenken, wenn die Kühe im Allgäu sich gerade in einem konzertierten Akt von Selbstjustiz all das zurückerobern, was ihnen von immer mehr Wanderern und Ausflüglern streitig gemacht wird.

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