Man kann – Bon Voyage – kleine Papierflieger daraus machen, oder der Barbie-Puppe daraus ein schickes Röckchen zusammenkleben. Man kann sie in den Papierkorb werfen oder auf der Ladentheke liegen lassen. Auf jeden Fall sind sie überall, die Kassenbons, die nun auch für simple Lkw-(Leberkäsweck)Käufe zur Pflichtlektüre geworden sind. Was Bon, also Gut, heißt, kann nicht schlecht sein, hat sich wohl der Gesetzgeber gedacht und Bona Fide, also guten Glaubens, die Bonpflicht zur Mehrung der Ehrlichkeit eingeführt. In der Tat steckt in so einem Bon viel Gutes, kennen wir ihn doch nicht nur als Beleg für den Brotzeitkauf, den wir nun endlich als Bewirtungskosten beim Finanzamt einreichen können. Nein, als Verzehrbon ist er noch in bester Erinnerung, ein Gutschein für Limo und Bratwurst, womit der neue Kassenbon nicht mithalten kann. Dafür, deutsche Gründlichkeit möge es möglich machen, kommen wir vielleicht bald – ähnlich wie bei der doppelten Buchführung – zur doppelten Bonpflicht. Zur Bon-Bon-Pflicht sozusagen, was die Dreingabe eines Leckerli zur Folge haben könnte. Findige Faschingsstrategen machen sich bestimmt schon Gedanken, ob sie heuer der Zahngesundheit wegen liegen gebliebene Bons vom Wagen werfen, oder doch olle Kamellen unters Volk bringen, wenn sie mit ihren Faschingszügen unterwegs sind. Leider kommt in den Augen vieler Nostalgiker die Bonnpflicht zu spät. Wäre sie Jahrzehnte früher gekommen, müssten wir sie nicht „denen in Berlin“ ankreiden, sondern der Regierung in Bonn, oder meinetwegen auch Napoleon Bon-aparte.
Unterm Strich