Berlin (dpa) Ältere Erwerbslose sollen nach dem Willen von SPD und Grünen weiterhin bis zu 32 Monate Arbeitslosengeld erhalten. Gegen die Stimmen von Union und FDP beschloss der Bundestag am Freitag, die Übergangsfrist für die verlängerte Zahlung um zwei Jahre bis 2008 zu verlängern. Allerdings ist fraglich, ob das Gesetz in Kraft tritt. Union und FDP können die Regelung im Bundesrat zwar nicht grundsätzlich verhindern. Jedoch können sie die Beratung in der Länderkammer so lange verzögern, dass das Gesetz wegen der geplanten vorzeitigen Bundestagswahl verfällt. Mit der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesnovelle sollen zudem befristete Beschäftigungsverhältnisse erleichtert werden. Darüber hinaus werden etliche bereits existierende Fördermaßnahmen für ältere Arbeitslose verlängert. Die längere Zahlung des Arbeitslosengeldes würde nach Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums in den kommenden Jahren Mehrkosten von netto insgesamt 5,4 Milliarden Euro verursachen. Ältere Erwerbslose können zur Zeit das Arbeitslosengeld, das sich am letzten Nettoeinkommen orientiert, 32 Monate lang beziehen, wenn sie mindestens 57 Jahre alt sind und wenn sie mindestens 64 Monate lang versicherungspflichtig waren. Die Koalition begründete die verlängerte Übergangsfrist mit der schlechten Arbeitsmarktlage.
Unterm Strich