München (AFP) Bayern will die Herstellung und Verbreitung von so genannten Killerspielen mit bis zu einem Jahr Haft bestrafen lassen. Dies sieht ein Vorschlag des bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) für eine Erweiterung des Gewaltdarstellungs-Paragraphen 131 des Strafgesetzbuchs vor, wie ein Ministeriumssprecher in München am Dienstag bestätigte.
Demnach soll künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer Computerspiele verbreitet, herstellt, bezieht oder liefert, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben. Beckstein sagte, er verstehe seine Formulierung für die Neufassung ausdrücklich als Diskussionsgrundlage, die mit anderen Ländern und dem Bund abgestimmt werden müsse. Nachdem das Verbot der Spiele nach dem Amoklauf eines 18-Jährigen an einer Emsdettener Schule bislang nur abstrakt diskutiert worden sei, gehe es nun um konkrete Formulierungen.