Berlin (AFP) Die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern soll steuerlich gefördert werden. Wie das Bundesumweltministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte, verabschiedete das Bundeskabinett auf seiner Sitzung am Vorabend den entsprechenden Gesetzentwurf. Die geplante Regelung sieht vor, dass Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember erstmals zugelassen und im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 mit einem Rußfilter nachgerüstet werden, eine einmalige Befreiung von der Kfz-Steuer in Höhe von 330 Euro erhalten.
Im Gegenzug sollen Besitzer von Diesel-Pkw ohne Rußpartikelfilter ab dem 1. April 2007 über einen vierjährigen Zeitraum hinweg einen Steueraufschlag zahlen. Dieser liegt bei 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum. Damit sollen die aus der Steuervergünstigung für Filter entstehenden Einnahmeausfälle für die Länder kompensiert werden.
Der Kompromiss war erst nach langem Ringen zustande gekommen. Auf Unverständnis stieß die Weigerung von CDU/CSU, den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Auch der Würzburger Abgeordnete Walter Kolbow kritisierte die "Blockadehaltung" der Union.
Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Astrid Klug (SPD), hob hervor, dass die Förderung rückwirkend zum Jahresbeginn gelten soll. Dies sei nur fair gegenüber denjenigen, die sich ohne staatlichen Zuschuss für die Umwelt engagiert haben.
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