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BERLIN: Ein Rauchverbot mit vielen Ausnahmen

BERLIN

Ein Rauchverbot mit vielen Ausnahmen

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    Der Besitzer einer Gaststätte könnte auf die Idee kommen, sein Etablissement in einen Club umzuwandeln. Schon gelten die Besucher als „genau definiert“. Von einem Rauchverbot sei der Kneipier dann nicht mehr betroffen, erläuterte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU). Wasserpfeifenlokale in Hessen und Bierzelte in Bayern, dort dürfe künftig weiterhin gequalmt werden.

    Sollen Ausnahmen nur für inhabergeführte Kneipen möglich sein, wie der Saarländer Peter Müller (CDU) will? Fragen, die nun jeder für sich beantworten wird. Die Ministerpräsidenten taten nach ihrer Konferenz in Berlin zwar so, als ob sie sich auf ein „weitgehendes“ Rauchverbot in der Gastronomie geeinigt hätten. Doch klar ist, dass vieles weiterhin unklar und uneinheitlich bleibt.

    Grundsätzlich soll gelten: Rauchen in der Gastronomie wird verboten, doch können Wirte einen speziellen Raucherraum anbieten. Außerdem sollen sich kleine Kneipen zu Raucherlokalen erklären können. Den Ländern bleibt es vorbehalten, solche und andere Ausnahmen zuzulassen. Einheitliche Regelungen für alle 16 Bundesländer wird es aller Voraussicht nach nicht geben. „Es gibt eine ganze Reihe von Ländern mit differenzierten Vorstellungen“, räumte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) ein. „Deshalb kann man keine Entwarnung geben.“

    Wenn jemand freiwillig in eine Raucherkneipe gehe, „ist das Recht zur Selbstvergiftung verfassungsrechtlich abgesichert“, meinte der Saarländer Müller süffisant. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) schmollte: „Wahrscheinlich haben die Interessenvertreter gute Lobbyarbeit geleistet.“ Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) ergänzte: „Ich hätte mir gewünscht, dass wir noch dichter zusammengeblieben wären.“

    Einigkeit herrschte darüber, für Diskotheken, öffentliche Verkehrsmittel und Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser, Behörden und Altersheime sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen ein striktes Rauchverbot zu verhängen.

    Wulff versuchte, aus der Situation das Beste zu machen: „Wir wollen die Eigenverantwortung der Gastronomie und der Wirte stärken“, betonte er. Seine Prognose: In etwa zehn Prozent der Gaststätten wird auch künftig gequalmt werden dürfen, in den übrigen 90 Prozent werde die Nebenzimmer-Regelung gelten.

    Für den Arbeitsschutz der Beschäftigten in der Gastronomie fanden die Ministerpräsidenten keine Lösung. Diese Frage sei nicht beantwortet worden, da sie in der Bundeskompetenz liege, so Wowereit.

    Online-Tipp

    Viele Infos zum Thema Rauchverbot und eine Video-Umfrage finden Sie auf: www.mainpost.de

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