(epd) Das Bundesfamilienministerium will auch für Großeltern einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit schaffen. Großeltern sollten für die Betreuung ihrer Enkel bis zu drei Jahre von ihrem Job freigestellt werden können, sagte ein Sprecher von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Donnerstag in Berlin. Es gehe es in der Regel um Kinder, deren Mütter oder Väter noch minderjährig sind. Notwendige Gesetzesänderungen gingen nun in die Ressortabstimmung. Einen Anspruch auf staatliche Leistungen, also etwa das Elterngeld, sollen die Großeltern aber nicht bekommen. Bedingung für die Großeltern-Auszeit sei, dass sie mit ihrem Enkelkind in einem Haushalt leben und es selbst erziehen. Außerdem müsse die Mutter oder der Vater des Kindes jünger als 18 Jahre sein oder noch zur Schule gehen.
BERLIN