S part sich der Staat jetzt an den jüngsten im Heer der Arbeits- losen gesund? Die Neuregelung beim Arbeitslosengeld II hat das Potenzial für Kampagnen. Man sollte sich aber vor schnellen Refle- xen hüten. Die bisherige Regelung war schludrig und unangemessen großzügig. Bis 18 Jahre erhielt man 80 Prozent des Arbeitslosengeldes II und dann schlagartig, auch wenn man bei den Eltern wohnen blieb, 100 Prozent. Obwohl sich an den Lebensumständen nichts änderte. Nun gilt wieder, was schon in der alten Sozialhilfe galt: Bis 25 müssen die Eltern für ihre Kinder aufkom- men. Arbeitslosengeld gibt es für Jugendliche nur, wenn die gesamte Bedarfsgemeinschaft bedürftig ist und dann auch nur zu 80 Prozent.
Diese Korrektur ist notwendig. Problematisch ist der zweite Teil. Wer den vollen Satz und dazu noch eine eigene Wohnung finanziert haben will, muss dafür künftig eine Begründung haben. Damit soll jun- gen Arbeitslosen der Ausweg ver- sperrt werden, sich eine eigene Bleibe zu suchen und eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu bilden. Da arbeitslose Eltern und Kinder aber das gleiche Interesse haben, die staatliche Fürsorge in Anspruch zu nehmen, dürfte es viele Möglichkei- ten geben, solche Gründe zu fin- den. Im Zweifel auch zu erfinden.