Bayern erlaubt unter Einschränkungen die Öffnung von Kinos und Theatern und die Veranstaltung von Konzerten – allerdings erst nach den Pfingstferien. Konkret dürfen laut Staatsregierung ab 15. Juni Theateraufführungen und Konzerte mit maximal hundert Zuschauern im Freien und maximal 50 Zuschauern in geschlossenen Räumen stattfinden. Die bekannten Abstandsregeln sowie eine Maskenpflicht sollen während der gesamten Veranstaltung gelten.
München