Der Test ist einfach, doch die Entscheidung war umso schwieriger. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, gesetzlichen Kassen und Kliniken erlaubt künftig, dass der ethisch höchst umstrittene Bluttest auf ein Down-Syndrom des ungeborenen Kindes künftig von den Krankenkassen gezahlt werden muss. Allerdings soll der Test ausdrücklich keine Standardleistung, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden: Kassenleistung ist der Pränataltest nur für Frauen mit Risikoschwangerschaften.
BERLIN