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BERLIN: Kassen müssen Bluttest auf Trisomie 21 zahlen

BERLIN

Kassen müssen Bluttest auf Trisomie 21 zahlen

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    Unter bestimmten Bedingungen zahlen die Kassen künftig den Bluttest auf Trisomie 21 bei Schwangeren.
    Unter bestimmten Bedingungen zahlen die Kassen künftig den Bluttest auf Trisomie 21 bei Schwangeren. Foto: Foto: Bernd Thissen, dpa

    Der Test ist einfach, doch die Entscheidung war umso schwieriger. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, gesetzlichen Kassen und Kliniken erlaubt künftig, dass der ethisch höchst umstrittene Bluttest auf ein Down-Syndrom des ungeborenen Kindes künftig von den Krankenkassen gezahlt werden muss. Allerdings soll der Test ausdrücklich keine Standardleistung, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden: Kassenleistung ist der Pränataltest nur für Frauen mit Risikoschwangerschaften.

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