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Die Apple-Dämmerung

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Die Apple-Dämmerung

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    Wann Apple zahlen muss, ist unklar. Der Konzern und die irische Regierung wollen den EU-Bescheid anfechten.
    Wann Apple zahlen muss, ist unklar. Der Konzern und die irische Regierung wollen den EU-Bescheid anfechten. Foto: Foto: Adrian Bradshaw, dpa

    Zwei Jahre lang ermittelte die Europäische Kommission in Brüssel gegen Apple. Am Dienstag dann der Paukenschlag: Der iPhone-Konzern soll insgesamt 13 Milliarden Euro an Steuervorteilen zurückzahlen, die dem US-Unternehmen in den Jahren 2003 bis 2014 in Irland gewährt wurden – Zinsen sind schon eingerechnet. „Die Firma musste erheblich weniger Steuern zahlen als andere Unternehmen“, stellte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager fest. „Selektive steuerliche Behandlung“, umschrieb die Dänin die Praxis, die es Apple ermöglicht habe, seine jährlichen Belastungen von zunächst einem Prozent der in Europa erzielten Gewinne im Jahre 2003 auf zuletzt nur noch 0,005 Prozent in 2014 zu drücken.

    Landesüblich wären 12,5 Prozent, deutlich niedriger als in anderen EU-Staaten, was Irland bereits den Vorwurf des Steuerdumpings einbrachte. Im konkreten Fall sei aber darüber hinaus eine Methode zur Berechnung der Gewinne benutzt worden, „die nicht der wirtschaftlichen Realität entsprach“.

    Den Milliarden-Nackenschlag garnierte Kommissarin Vestager mit trockenem Humor: „Wenn mein Steuersatz auf 0,005 Prozent sinken würde, hätte ich das Gefühl, dass ich einen zweiten Blick auf meine Steuerrechnung werfen sollte“, sagte sie. Schließlich habe Apple damit auf eine Million Euro Gewinn nur 50 Euro Steuern bezahlt.

    Bei den Ungereimtheiten geht es um die beiden Konzerntöchter Apple Sales International und Apple Operations Europe. Sie verkaufen aus Asien, Afrika und anderen Teilen der Welt eingeführte Mobiltelefone und andere Apple-Produkte auf dem europäischen Markt und sind zugleich im Rahmen einer Vereinbarung mit der Firmen-Mutter im amerikanischen Cupertino berechtigt, das geistige Eigentum zur Herstellung von anderen Waren mit dem angebissenen Apfel zu nutzen.

    Nach Recherchen der Brüsseler Kommission wurden die gesamtem im Verkaufsbereich erwirtschafteten Gewinne intern einem „Verwaltungssitz“ zugewiesen, der laut der EU-Behörde nur auf dem Papier bestanden hat. „Was sich an diesen Verwaltungssitzen befindet, sind die Kronjuwelen“ des Unternehmens, rechtfertigte Apples Chefjurist Bruce Sewell nun die Praxis des Konzerns.

    In Brüssel sei dies „bewusst“ ignoriert worden, was zu einem „grob unfairen“ Verfahren geführt habe. „Natürlich gehen wir in Berufung“, kündigte er an.

    Apple-Finanzchef Luca Maestri zeigte sich erzürnt. Diese 0,005-Prozent-Quote sei „komplett aus der Luft gegriffen“, grummelte er in einer Telefonkonferenz. „Wir sind der größte Steuerzahler in Irland, in den Vereinigten Staaten und in der Welt.“ Die Verteidigungslinie von Apple ist, das viele Geld in Irland solle gar nicht unversteuert bleiben – sondern wäre eigentlich zu Hause in den USA zu versteuern. Solange dort aber bis zu einer möglichen Steuerreform drakonische Sätze von bis zu 40 Prozent gelten, wolle man das Geld lieber im Ausland parken.

    Unterdessen will sich auch die irische Regierung, in deren Kassen das Computer-Unternehmen die gewährten Steuervorteile zurückzahlen soll, mit der Entscheidung nicht zufriedengeben. „Irland hat Apple keine Steuervorteile gewährt“, hieß es in einer Stellungnahme. Sämtliche angesetzten und fälligen Steuern seien bezahlt worden, unerlaubte Beihilfen habe es nicht gegeben. „Es ist nicht angebracht, dass EU-Beihilfevorschriften in dieser beispiellosen Art und Weise genutzt werden“, hieß es in einer Stellungnahme aus Dublin weiter.

    Die mangelnde Freude über die zu erwartende Rückzahlung scheint verständlich: Die Grüne Insel bangt um ihren Ruf als lukratives Niedrigsteuer-Paradies.

    Der Vorgang ist zwar angesichts der verlangten Höhe der Erstattung gewährter Vorteile einzigartig, er entspricht aber durchaus der Linie der Brüsseler Behörde, die nach der Enthüllung von Steuerabsprachen zwischen Konzernen und dem Land Luxemburg Ermittlungen in 24 Ländern eingeleitet hat. So wird auch gegen die Kaffeehaus-Kette Starbucks und den US-Versender Amazon sowie weitere Firmen vorgegangen. Erst in der Vorwoche hatte sich das US-Finanzministerium in Brüssel beschwert, weil man den Eindruck gewonnen habe, die EU nehme „gezielt“ amerikanische Konzerne ins Visier.

    Apple dürfte die Rückzahlung allerdings nicht sonderlich treffen. 13 Milliarden Euro – das entspricht dem Preis von rund 17,5 Millionen der günstigsten iPhone-6-Geräte. Und Apple verkaufte allein im vergangenen Quartal auch nach einem Absatzrückgang noch gut 40 Millionen iPhones. Darüber hinaus sitzt das Unternehmen auf einem satten Polster von Geldreserven in Höhe von 230 Milliarden Dollar (rund 206 Milliarden Euro), die zu 90 Prozent außerhalb der USA liegen – ein Teil davon auch in Irland.

    Die Anleger machten sich am Dienstag jedenfalls keine großen Sorgen um ihr Geld: Der Kurs des Apfel-Unternehmens ging um lediglich ein Prozent zurück. Das ist keine Überraschung: Der Streit wird nun vor Gericht ausgefochten.

    Bis zu einem rechtskräftigen Urteil dürften noch Jahre vergehen.

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