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KASSEL: Eltern müssen weiter zahlen wie Kinderlose

KASSEL

Eltern müssen weiter zahlen wie Kinderlose

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    Auch wenn es für ihn um kaum noch etwas geht - Markus Essig ist sauer. «Wir mussten das Gehalt durch fünf teilen, während Kinderlose ihr gesamtes Gehalt nutzen können», sagt der dreifache Familienvater. Fast zehn Jahre haben seine Frau Katharina und er dafür gekämpft, dass Familien weniger Beiträge in die Renten- und Krankenversicherung einzahlen müssen als Kinderlose. Am Mittwoch stellt das Bundessozialgericht in Kassel jedoch klar: Eltern können im Vergleich zu Kinderlosen keine Entlastung für Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung beanspruchen. Die derzeitige Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar, sagt der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Kretschmer. Die Familie aus Freiburg war auch in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Endgültig entschieden ist der Fall damit jedoch noch nicht. Die Kläger kündigten bereits eine Verfassungsbeschwerde an. Er sei entsetzt über die Begründung, sagt Thorsten Kingreen, ein Anwalt der Familie. «Dass der Weg irgendwann nach Karlsruhe führt, ist kein Geheimnis.» Nach Berechnungen der Kläger sollten Eltern rund 220 Euro pro Kind und Monat als Entlastung zustehen, dafür müssten Kinderlose etwa 50 Euro pro Monat mehr zahlen.
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    In der Pflegeversicherung dagegen ist der Beitrag von Eltern geringer als bei Kinderlosen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 war im Kinder-Berücksichtigungsgesetz festgehalten worden, dass Kinderlose hier einen Zuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten zahlen müssen. Essigs Anwalt argumentiert vor allem, dass Familien viel höhere Kosten hätten als Kinderlose. «Der Konsumverzicht ist unterschiedlich, ob man ein, zwei oder drei Kinder großzieht», sagt der Klägeranwalt Ernst Jürgen Borchert. Zwischen 1964 und 2014 sei die Kinderarmut bei einer Halbierung der Geburten um das 16-fache gestiegen. «2014 war jedes vierte Kind unter sieben Jahren in der Sozialhilfe.» Erst durch Kinder werde das Sozialsystem aber aufrechterhalten. «Wo sich der Staat das Geld holt, macht er es ungerecht», betont Borchert. Die Belastung für Familien sei untragbar. Das sah das Gericht anders. Zwar würden Eltern in der Renten- und Krankenversicherung nicht finanziell entlastet, aber doch durch bestimmte Leistungen. Denn in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht arbeitende Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert. Zudem würden in der Rentenversicherung Erziehungszeiten berücksichtigt. Es sei Sache des Gesetzgebers, gegebenenfalls einen weiteren Ausgleich herbeizuführen. So hatten auch die Deutsche Rentenversicherung Bund und die beklagte DAK Gesundheit argumentiert. Für Markus Essig hat das Urteil ohnehin kaum Auswirkungen - seine Kinder sind 25, 23 und 20 Jahre alt. Dennoch kämpft er weiter. «Für uns ist das nicht mehr so relevant. Aber es geht uns darum, eine Korrektur in der Sozialversicherung vorzunehmen», betont er. «Ich sehe uns als Vertreter der Familien.»

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