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BERLIN: Nahles verteidigt Rente mit 63

BERLIN

Nahles verteidigt Rente mit 63

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    Angesichts der Skepsis in der Union bei der geplanten Rente mit 63 zeigt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nun Wege auf, um die befürchtete Vorruhestandswelle zu verhindern. „Für Unternehmen kann man solche Deals zum Beispiel finanziell unattraktiv machen, indem man sie die entgangenen Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen lässt“, sagte sie der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Das gab es früher schon mal, es wurde aber durchlöchert, weil in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit alle an der Frühverrentung interessiert waren. Das hat sich zum Glück geändert.“

    Der ursprüngliche Gesetzentwurf lässt Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich bereits mit 61 Jahren arbeitslos zu melden und zwei Jahre später abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Denn bei der Rente mit 63 wird der Bezug von Arbeitslosengeld als Versicherungszeit anerkannt.

    Attraktiv sei das aber nur, „wenn die Arbeitgeber mitmachten und eine Abfindung zahlten“, erklärte Nahles. Die Ministerin bekräftigte: „Wir werden gesetzlich verhindern, dass es ein solches Ausnutzen gibt.“ Den Vorschlag aus der Unionsfraktion, Zeiten der Arbeitslosigkeit nur bis zu einem bestimmten Stichtag zu berücksichtigen, bewertete Nahles zurückhaltend. „Das ist verfassungsrechtlich schwierig.“ Die IG Metall warnte davor, die Rente mit 63 durch eine Stichtagsregelung zu „verwässern“. „Die Gewerkschaften erwarten, dass die Koalition sich an ihr Versprechen hält“, sagte IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban dem „Spiegel“.

    SPD-Vize Ralf Stegner will der Union in der Rentenfrage nicht entgegenkommen. „Die SPD wird nicht nachverhandeln“, sagte er der „Bild“-Zeitung. „Das ist ein vernünftiger Kompromiss. Den haben wir vertraglich festgelegt. Und der wird jetzt auch so umgesetzt.“

    Das Rentenpaket der Bundesregierung, zu dem auch eine verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten gehört, war Anfang April erstmals im Bundestag debattiert worden. Die Verabschiedung ist für Mai geplant, am 1. Juli soll die Neuregelung in Kraft treten.

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