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BRÜSSEL: Abwärts für das Aufzug-Kartell

BRÜSSEL

Abwärts für das Aufzug-Kartell

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    Der Fall war eine Sensation – und schreibt nun Rechtsgeschichte. Vor fünf Jahren deckte die Brüsseler EU-Kommission ein Kartell führender Hersteller von Fahrstühlen und Rolltreppen auf, dem mit Otis, Kone, Schindler und ThyssenKrupp die Elite der Branche angehörte. 992 Millionen Euro Bußgeld wurden verhängt. Am Dienstag setzte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen drauf: Die Kommission darf nicht nur als Kartellwächter auftreten, sondern auch als Geschädigte klagen. Im vorliegenden Fall kann Brüssel nun für Aufzüge und Rolltreppen in den EU-eigenen Gebäuden auf 7,06 Millionen Euro Schadensersatz für überhöhte Preise bei Einbau sowie Wartungsverträgen hoffen.

    Überraschend deutlich hatte die Kommission vor Jahren nicht nur die Preisabsprachen veröffentlicht, sondern zugleich alle Betroffenen aufgerufen, vor nationalen Gerichten den entstandenen Schaden einzuklagen. Dieser Kreis war offenbar groß. Immerhin hatte das Kartell seine Produkte an Krankenhäuser, Altenheime, Rathäuser und andere öffentliche sowie private Bauherren in den 27 Mitgliedsstaaten verkauft. Besonders lukrativ waren dabei – so hieß es aus Brüssel – die bis zu zwölf Jahre laufenden Wartungsverträge. Auch deren Preise seien abgesprochen und überhöht gewesen.

    Das vor fünf Jahren höchste Bußgeld in der EU-Kartell-Geschichte lasse, so betont die Kommission, Rückschlüsse auf die erzielten Gewinne zu. Das sah auch der EuGH so. Am 13. Juli 2011 wies er Klagen der Beschuldigten gegen die Strafen zurück, lediglich ThyssenKrupp bekam einen Teil der Sanktionen erlassen. Solche Geldbußen wandern anschließend in den Gemeinschaftshaushalt und mindern die Beitragszahlungen der Mitgliedsstaaten.

    Die EU-Kommission war vor vier Jahren dem eigenen Appell gefolgt und hatte das Ergebnis der Ermittlungen genutzt, um selbst Schadensersatz in Brüssel zu erstreiten. Das war den Beschuldigten dann zu viel. Sie legten Widerspruch ein. Das belgische Gericht wandte sich daraufhin an den EuGH, um klären zu lassen, ob die Kommission befugt ist, als Klägerin im Interesse der EU aufzutreten. Der gestrige Richterspruch aus Luxemburg bestätigt: Sie ist. Nun werden die belgischen Juristen noch einmal aktiv werden müssen, um festzustellen, ob die geforderten sieben Millionen Euro in dieser Höhe gerechtfertigt sind. Angesichts der Vielzahl der EU-eigenen Gebäude in Brüssel, Luxemburg und Straßburg gibt es aber wenig Zweifel daran. (Aktenzeichen EuGH C-199/11).

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