saarbrücken (EPD) Die erste deutsche Direktfiliale der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris muss nach einer Eilentscheidung des saarländischen Verwaltungsgerichts vorläufig schließen. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Betriebserlaubnis darf die Saarbrücker Filiale nicht weiterbetrieben werden. Die Filiale bietet frei verkäufliche Medikamente bis zu 30 Prozent unter dem üblichen Apothekenpreis an.
Die Landesregierung kündigte Beschwerde an. Nach Auffassung des saarländischen Gesundheitsministers Josef Hecken (CDU) handelt es sich bei dem Urteil um eine rein formale und zudem fehlerhafte Eilentscheidung. Das Gericht habe zu der zentralen Frage des Fremdbesitz-Verbotes keinerlei Stellung bezogen, wonach Apotheken in Deutschland vom Besitzer persönlich geführt werden müssen und höchstens drei Filialen haben dürfen.
Nach Zulassung durch die saarländische Regierung war am 3. Juli in Saarbrücken die erste deutsche Filiale von DocMorris eröffnet worden.