Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten
Main-Post Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

BRÜSSEL: EU verschärft Kampf gegen Steueroasen

BRÜSSEL

EU verschärft Kampf gegen Steueroasen

    • |
    • |
    Eingang zur EU-Zentrale von Apple in Cork, Irland. Im Streit um Steuervorteile für den US-Technologiekonzern Apple in Irland schalten die Wettbewerbshüter der EU den Europäischen Gerichtshof ein.
    Eingang zur EU-Zentrale von Apple in Cork, Irland. Im Streit um Steuervorteile für den US-Technologiekonzern Apple in Irland schalten die Wettbewerbshüter der EU den Europäischen Gerichtshof ein. Foto: Foto: Eoin O'Conaill, dpa

    Die Brüsseler EU-Kommission verschärft ihren Kampf gegen dubiose Steuervorteile für US-Konzerne. Neuer Höhepunkt: Am Mittwoch kündigte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Klage gegen die irische Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg an. Der Vorwurf lautet: Dublin habe dem iPhone-Hersteller Apple 13 Milliarden Euro an Abgaben erlassen und bisher auch nicht zurückgefordert. Gleichzeitig verdonnerte die Kommissarin den Versand-Konzern Amazon Luxemburg zur Rückzahlung von 250 Millionen Euro Steuern an das Großherzogtum.

    Beide Fälle stehen für die jahrelange Praxis von EU-Mitgliedstaaten, mit Großunternehmen Absprachen über die Steuerlast zu treffen, um diese ins Land zu locken. Der Fall Apple bezieht sich auf die Jahre 2003 bis 2014. In dieser Zeit habe die irische Regierung der Firma mit dem angebissenen Apfel im Logo teilweise erhebliche Vergünstigungen eingeräumt. Der Körperschafts-Steuersatz sei zuletzt auf 0,005 Prozent gesenkt worden. Derartige gezielte Vorteile bei der Berechnung der fälligen Abgaben sind nach den Beihilfevorschriften der EU strikt untersagt, weil sie den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt verzerren. Die irische Regierung hatte sich zunächst geweigert, den Computer- und Smartphone-Riesen zur Kasse zu bitten.

    Inzwischen, so wurde gestern in Dublin betont, arbeite man intensiv daran, dass der Staat seinen Verpflichtungen „so schnell wie möglich“ nachkomme. Insofern sei das harte Vorgehen der EU-Behörde „extrem bedauerlich“. Die Kommissarin zeigte zwar Verständnis dafür, dass „die Rückforderung komplizierter sein kann“. Brüssel habe allerdings reagieren müssen, nachdem Irland eine zunächst gesetzte Frist bis zum 3. Januar 2017 verstreichen ließ. Politisch fast noch brisanter dürfte der Fall Amazon sein. Der weltgrößte Versandhändler hatte 2003 ein Abkommen mit den luxemburgischen Steuerbehörden geschlossen, das den Zugriff auf den Konzern begrenzte. „Fast drei Viertel der Gewinne von Amazon wurden nicht versteuert“, sagte Vestager am Mittwoch und betonte die Unabhängigkeit ihrer Untersuchungen – aus gutem Grund. Denn zum Zeitpunkt der Vereinbarung mit Amazon war der heutige Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker luxemburgischer Premier- und Finanzminister in Personalunion. Immer wieder musste sich Juncker deshalb in den vergangenen Jahren Fragen nach seiner Rolle in der LuxLeaks-Affäre gefallen lassen. Dabei betonte er, weder aktiv eingegriffen noch Absprachen auf den Weg gebracht zu haben.  

    „Fast drei Viertel der Gewinne von Amazon wurden nicht versteuert.“

    Margrethe Vestager, EU-Wettbewerbskommissarin

    Die Steuerbehörden des Landes seien autonom und nicht der Regierung verpflichtet. Amazon beendete die umstrittene Regelung 2015 und versteuert seither seine Erträge in den einzelnen Mitgliedstaaten – also auch in Deutschland.

    Dennoch gelten beide Fälle als die Spitze des Eisbergs vergleichbarer Abmachungen zwischen Regierungen und Unternehmen. Wettbewerbshüterin Vestager hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe Ermittlungsverfahren gegen 24 der 28 EU-Mitgliedstaaten eröffnet, weil es sich stets um Verstöße gegen die Beihilfe-Regelungen handele. Unklar ist, wie sich der EuGH nun verhalten wird. In einem Urteil vor einigen Jahren hatten die Richter die Praxis der Regierungen, den Wettbewerb um Standortansiedelungen über Niedrigsteuern zu führen, ausdrücklich erlaubt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden