Der Autobauer Daimler muss die Ausstrahlung einer Niedriglohn-Reportage des Südwestrundfunks (SWR) vorerst weiter hinnehmen. Wie das Landgericht Stuttgart am Donnerstag entschied, darf der SWR die mit verdeckter Kamera entstandenen Aufnahmen weiter senden. Der Autobauer hatte den Sender verklagt, weil dieser heimlich auf dem Gelände des Konzerns gedreht hatte. Die so entstandenen Aufnahmen hatte der SWR in dem im Mai 2013 ausgestrahlten Beitrag „Hungerlohn am Fließband“ verwendet. Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung, dass die Aufnahmen zwar rechtswidrig entstanden seien. Die Reportage zu Niedriglöhnen über Werkverträge diene aber „einem eindeutig überwiegenden öffentlichen Informationsinteresse“.
Main-Post Wirtschaft