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Würzburg/Eußenheim: Fitnessstudios im Lockdown: Diese Rechte haben Mitglieder

Würzburg/Eußenheim

Fitnessstudios im Lockdown: Diese Rechte haben Mitglieder

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    Viele Fitnessstudio-Betreiber zeigen ihren Kunden im Lockdown eine automatische Vertragsverlängerung als einzige Lösungsmöglichkeit auf.
    Viele Fitnessstudio-Betreiber zeigen ihren Kunden im Lockdown eine automatische Vertragsverlängerung als einzige Lösungsmöglichkeit auf. Foto: HMB Media / Heiko Becker

    Die bundesweite Schließung der Fitnessstudios wegen des Coronavirus sorgt noch immer  für Verunsicherung. Viele Verbraucher stellen sich die Frage, ob sie weiterhin zur Zahlung ihrer Beiträge verpflichtet sind und ob Betreiber die Verträge wegen des Lockdowns verlängern dürfen.

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