Bei der Kündigung einer Lebensversicherung müssen Kunden weiter hohe Abschläge hinnehmen. Das folgt aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Demnach müssen die Versicherungen bei der Kündigung von Altverträgen nur mindestens die Hälfte des Deckungskapitals auszahlen. Kunden hatten unter Berufung auf eine Gesetzesänderung auch für ältere Verträge höhere Rückzahlungen gefordert (Az. IV ZR 17/13 u.a.). Unter Altverträgen sind diejenigen zu verstehen, die bis Ende 2007 abgeschlossen wurden.
Chefs fordern Millionenabfindung von der Commerzbank
Die geplante Verkleinerung des Vorstands der Commerzbank zieht sich wegen schwieriger Verhandlungen über die Abfindungen weiter hin. Die beiden Manager, die das Geldhaus verlassen sollen, fordern Medienberichten zufolge sieben Millionen Euro. Vorstand und der Bund als Großaktionär wollen deutlich weniger zahlen. Der Aufsichtsrat plant, den Vorstand von neun auf sieben Mitglieder zu verkleinern.
TÜV: Viele Smartphone-Apps lesen unnötig viele Daten aus
Wer auf seinem Smartphone oder Tablet-Computer Apps nutzt, läuft Gefahr, dass Daten illegal oder unnötig ausgelesen und weitergegeben werden. Datenklau sei bei Apps nicht die Ausnahme, sondern die Regel, erklärte der TÜV-Rheinland. Zum Schutz davor hat der TÜV eine kostenlose Datenbank eingerichtet, auf der sichere Programme angegeben werden. „Check Your App“ ist seit Mittwoch unter www.checkyourapp.de freigeschaltet. Foto: dpa