Ausnahmslos Schuldsprüche: Im Strafprozess gegen die frühere Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim hat das Landgericht Köln Freiheitsstrafen gegen alle vier angeklagten Ex-Chefs verhängt. Ins Gefängnis soll allerdings nur einer von ihnen – die übrigen Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
KÖLN