Im Streit zwischen Apple und Motorola hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Patent von Apple zum Entsperren von iPhones und iPads für nichtig erklärt. Bei der Verhandlung am Dienstag ging es um die Frage, ob die typische Wischbewegung über den Bildschirm als technische Lösung patentfähig war. Anders als das Bundespatentgericht bewertet der BGH die Erfindung zwar als eine über den Stand der Technik hinausgehende Entwicklung. Allerdings sei eine benutzerfreundliche Anzeige für Fachleute durch den Stand der Technik bereits nahegelegt gewesen.
KARLSRUHE