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Schluss mit Zigarettenwerbung

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Schluss mit Zigarettenwerbung

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    Auch in Deutschland muss nun die Werbung für Zigaretten, Zigarren oder Pfeifen sowie das Sponsoring von Veranstaltungen durch die Tabakindustrie eingestellt werden. Der Europäische Gerichtshof hat die Klage der Bundesregierung gegen zwei EU-Richtlinien erwartungsgemäß abgewiesen - und damit nach Ansicht von Prozessbeobachtern die Tür für eine Vielzahl weiterer Werbeverbote aufgestoßen. "Als Nächstes wird die Reklame für Alkoholika verboten, dann sind Burger und schließlich Süßigkeiten dran", sagte ein hochrangiger Vertreter der Branche nach dem Urteil. Tatsächlich wird in Brüssel bereits an entsprechenden Vorstößen gearbeitet.

    Nach dem Urteil des Gerichts dürfen neben Rundfunk und Fernsehen nun auch alle gedruckten Medien keine Tabakwerbung mehr veröffentlichen. Ausdrücklich eingeschlossen sind darin auch die Internet-Angebote. Allerdings wird das Luxemburger Urteil weitgehend ohne Auswirkungen bleiben, da die Bundesrepublik bereits begonnen hat, die EU-Richtlinien in nationales Gesetz umzusetzen. Die entsprechende Vorlage soll am Freitag im Bundesrat verabschiedet werden.

    Dennoch gilt das Urteil als wegweisend. Die Bundesregierung hatte in ihrer Klage nämlich argumentiert, dass sich die EU mit ihren Richtlinien in den Gesundheitsschutz einmische, der aber Hoheit der Mitgliedsstaaten ist. Von Seiten der EU-Kommission war das Tabakwerbeverbot deshalb auch anders begründet worden. Die unterschiedlichen Regelungen zur Tabakwerbung innerhalb der Mitgliedsstaaten verzerrten den Wettbewerb, hatte Brüssel ausgeführt. Deshalb sei es nötig, einen gemeinsamen Standard zu schaffen, der eben im Verbot bestehe. Die Richter akzeptierten - übrigens im Gegensatz zu ihrem eigenen Urteil vor sechs Jahren - diese Argumentation und bestätigen darüber hinaus, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn sich der EU-Gesetzgeber neben Wettbewerbsgründen "auch vom Gesundheitsschutz hat leiten lassen". Dass die Bundesregierung außerdem in ihrer Klage auf einen schweren Verfahrensfehler hingewiesen hatte - das Europäische Parlament hatte nämlich keineswegs der Vorlage der EU-Minister zugestimmt - wurde im Richterspruch gar nicht mehr erwähnt. "Man wollte dieses Urteil so, weil es um Tabak ging. Wäre es um Buttermilch gegangen, hätten wir gewonnen", sagte ein Mitglied der deutschen Delegation. Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger nannte das Urteil "unverständlich", weil "Werbefreiheit ein Bestandteil der im Grundgesetz verankerten Meinungs- und Pressefreiheit" sei.

    In Brüssel wird davon ausgegangen, dass die EU-Kommission das Urteil als Freibrief nutzt, um über neue Werbeverbote nachzudenken. Solche Maßnahmen enthält beispielsweise der Aktionsplan gegen Alkohol, den die EU-Kommission vor einigen Wochen präsentiert hatte.

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