Der Springer-Verlag hat im Rechtsstreit um die 2006 gescheiterte Übernahme von ProSiebenSat.1 vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen späten Sieg über die Medienwächter errungen. Die von den Landesmedienanstalten eingesetzte Kommission zur Medienfusionskontrolle (KEK) und die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) hätten dem Medienhaus die Unbedenklichkeitserklärung nicht verweigern dürfen, entschieden die Münchner Richter und korrigierten damit die Rechtsprechung früherer Verfahren.
MÜNCHEN