Romantisch erstrahlt das Strandhotel im Abendlicht, vermittelt ein Gefühl von Fernweh. Das malerische Foto stammt jedoch nicht aus dem Katalog eines Reisebüros, sondern aus dem Vermögensanlagen-Informationsblatt eines geschlossenen Fonds. Es soll Anleger kurz und präzise über das Investitionsobjekt und mögliche Risiken aufklären. Doch neben dem hübschen Bild sucht man vergebens nach präzisen Angaben zu Standort, der Hotel-Kategorie oder Zimmeranzahl.
Die Stiftung Finanztests hat 24 solcher Kurzinformationen genauer unter die Lupe genommen und stellt ihnen ein miserables Zeugnis aus: „Viele juristische Wortfloskeln, wenig Informationen, die Inhalte sind viel zu allgemein, Geschäftsrisiken werden nur vage beschrieben“, bemängelte Stephan Kühnlenz, wissenschaftlicher Leiter bei der Stiftung Warentest, am Dienstag in Berlin. Gemeinsam mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen stellte er die Ergebnisse vor.
Kein Überblick für den Anleger
Die Informationsblätter sollen die teils mehrere Hundert Seiten dicken Verkaufsprospekte geschlossener Fonds auf maximal drei DIN-A-4-Seiten zusammenfassen und so die wichtigsten Informationen wiedergeben. Damit der Anleger den Überblick behält, ist das seit Juni 2012 gesetzlich vorgeschrieben. Die Blätter sollen über die Art der Vermögensanlage, Anlagestrategie, -politik und -objekte sowie damit verbundener Risiken aufklären. „Die Anforderungen wurden bei keinem Informationsblatt in allen Punkten erfüllt“, kritisierte Kühnlenz. Ein Negativbeispiel sei das erwähnte Strandhotel, bei dem nicht nur wichtige Informationen fehlten, sondern: „Werbende Bilder gehören nicht in die Kurzinformation.“
Geschlossene Fonds bergen laut Kühnlenz häufig große Risiken. Doch in vielen der untersuchten Blättern wurden keine individuellen Risiken genannt, sondern mögliche Gefahren in einem Musterschreiben vorformuliert und nur durch einige Freifelder ergänzt: „Aber gerade bei Immobilien sind Faktoren wie Standort, Vermietungssituation, Mieter, der spätere Verkaufspreis oder spezielle Kreditrisiken entscheidend für Erfolg oder Misserfolg.“ So nannte ein Anbieter eines Solarpark-Fonds weder den Standort des Parks noch die zu erwartende Stromproduktion. In manchen Fällen wurden bei Immobilen die Erträge nur in positiven Möglichkeiten dargestellt und Negativszenarien ausgeblendet. Als Beispiel nannte Kühnlenz einen Immobilienfonds: „Im negativsten Fall steigt die Miete ,nur' um 2,8 Prozent pro Jahr. Mit gleichbleibenden oder sogar fallenden Mieten findet sich kein einziges Beispiel.“ Zudem hatten einige Anbieter trotz Verpflichtung die Blätter nicht im Internet veröffentlicht. Lediglich ein Anbieter fiel Stiftung Warentest positiv auf: Bei der Investition in einen Airbus seien Chancen und Risiken auf dieses Projekt zugeschnitten worden. Es bestehe also dringender Verbesserungsbedarf. „Wenn Anleger das Blatt nicht verstehen, können sie sicher sein, dass diese Vermögensanlage nichts für sie ist“, sagte Kühnlenz.
Viele Fonds erreichen Ziele nicht
Für Privatanleger seien geschlossene Fonds ungeeignet, da sie nicht unabhängig an der Börse bewertet würden und große Risiken bergen, warnte Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Nach Experteneinschätzung machten in den vergangenen 20 Jahren rund 50 bis 70 Prozent solcher Geldanlagen Verlust, 90 Prozent erreichten ihre Zielvorgaben bei der Rendite nicht. Hohe Provisionen von durchschnittlich zwölf Prozent seien zudem für freie Finanzvertriebe ein Anreiz, ihren Kunden verstärkt zu geschlossenen Fonds zu raten. Der Gesetzgeber sollte den Vertrieb an Privatanleger gänzlich verbieten – oder dafür sorgen, dass diese nur maximal fünf Prozent ihres Anlagevermögens in solche Produkte investieren, forderten die Verbraucherschützer.